Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung, 13. Dezember 2018 / Seite 190

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gen Bediensteten, die mitgewirkt haben, dass es dazu gekommen ist. Ich bedanke mich in dem Zusammenhang auch bei den Landeshauptleuten, in diesem Fall insbe­sondere bei Landeshauptmann Niessl und beim vormaligen Bürgermeister Häupl. Sie haben möglich gemacht, dass wir zusammen, über die Parteigrenzen hinweg, ein gemeinsames Ergebnis, einen Kompromiss erzielt haben, der Österreich weiterent­wickelt. Ich würde auch sagen, wenn man in der Opposition ist, soll man von einem Verhalten nach dem Motto: Das ist Opposition und das ist Regierung!, weggehen und in die Richtung gehen, dass man fragt: Was braucht Österreich? – Was Österreich braucht, ist ein klarer Föderalismus, eine klare Aufgabenverantwortung und eine klare Ergebnisverantwortung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Sie haben im Ausschuss auch darauf hingewiesen, dass ich dagegen sei, dass Kom­petenzen überhaupt zu den Ländern kommen, das würde man bei der Kinder- und Jugendhilfe sehen. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Kinder- und Jugendhilfe in den Händen der Länder ist. Auch wenn man sich das derzeitige Grundsatzgesetz anschaut, sind die Länder die Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Was haben wir bisher gehabt? – Mit dem Grundsatzgesetz hat der Bund die Aufgaben zugewiesen, auf der anderen Seite war die Ausführung beziehungsweise Durchführung bei den Ländern, finanziert hat es der Steuerzahler.

Sie haben ja auch angesprochen, dass es in diesem Fall eine enorme Zersplitterung gibt, was die einzelnen Standards betrifft. Wenn etwas nicht funktioniert hat, dann hat der Bund darauf verwiesen: Die Verantwortung für die Ausführung liegt bei den Ländern! Die Länder wiederum haben darauf hingewiesen: In diesem Fall werden die Aufgaben ja vom Bund festgelegt, ich kann nichts dafür! – Der eine hat also die Verantwortung dem anderen zugewiesen. Deshalb ist man jetzt in die Richtung gegangen, klare Verantwortlichkeiten festzulegen, damit man in Zukunft weiß, ob die Aufgabe erfüllt oder nicht erfüllt wird, und gleichzeitig, wer die Verantwortung dafür hat.

Man hat in der Vergangenheit sehr viel diskutiert: Wie können wir – in diesem Fall – die Kinder- und Jugendhilfe stärken? Wie können wir harmonisieren? Geschehen ist nichts. Durch die Novellierung, die jetzt eben vorgenommen wird, geht es nun in eine Richtung, dass sich die Länder sehr wohl bei den Zielsetzungen dazu bekennen, eine Harmonisierung der Standards herbeizuführen, und sich gleichzeitig auch zu Folgen­dem bekennen – ich zitiere Artikel 4 –: Die Länder verpflichten sich bei Änderungen, insbesondere der Umstände bei Vorliegen von neuen wissenschaftlichen Erkennt­nissen und Expertisen aus Fachkreisen, Verhandlungen aufzunehmen, mit dem Ziel, diese rechtzeitig in Kraft zu setzen. – Zitatende.

Jetzt haben wir es schriftlich zwischen Bund und Ländern, dass endlich das passiert, was in der Vergangenheit nicht passiert ist. Das heißt, diese Reform, diese Verlän­derung führt genau die Kompetenz zu den Ländern hin. Die Länder haben die Verantwortung und haben sich dazu bekannt, die Standards weiterzuentwickeln. Ich glaube, das ist der richtige Weg, und man kann nicht sagen, dass das in diesem Fall zu einer Verschlechterung führt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Scherak: Einheitliche Standards, nicht unterschiedliche!)

Ich möchte erwähnen, dass auch die ganzen Blockademöglichkeiten endlich wegfallen. Wenn man Bezirksgerichte zusammenlegen wollte – Frau Präsidentin Griss, die ja anwesend ist, kennt dieses Beispiel –, war es bisher so, dass ein Übergangsgesetz aus dem Jahr 1920 vorgesehen hat, dass das nur im Einvernehmen mit den Ländern geht. Wohin hat das geführt? – Man hat die Bezirksgerichte nicht so zusammengeführt, dass das tatsächlich den Betroffenen, den Bürgerinnen und Bürgern dient, nein, man hat sie zusammengeführt, weil das Land das Bezirksgericht in einer bestimmten Stadt haben wollte.

 


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