Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung, 13. Dezember 2018 / Seite 191

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Ein Beispiel dazu, und ich kann mehrere Beispiele anführen: Hartberg ist ein großes Bezirksgericht, das gut ausgestattet ist. In Fürstenfeld haben wir ein kleines Gericht, das nicht gut ausgestattet ist. Es ist nicht gegangen, im Rahmen der Zusammenlegung das Bezirksgericht Fürstenfeld nach Hartberg – wo man die ohne Weiteres aufnehmen hätte können – zu verlegen, nein, man hat das Bezirksgericht Hartberg nach Fürstenfeld verlegt, in Fürstenfeld einen Zubau mit Kosten in Millionenhöhe errichtet. Das Land hat darauf hingewiesen: Wir haben schon die Bezirkshauptmannschaft nach Hartberg verlegt, jetzt können wir nicht auch noch das Bezirksgericht dorthin verlegen, wir verlegen das Bezirksgericht nach Fürstenfeld. Das war der Punkt. So hat man bisher Reformen durchgeführt: zulasten der Steuerzahler, ohne Verbesserung der Zustände für die Bürgerinnen und Bürger. Das fällt jetzt weg.

Genauso war es, wenn sich ein politischer Bezirk beziehungsweise eine Bezirks­hauptmannschaft verändert hat. Da ist es auch in die Richtung gegangen, dass es nicht möglich war, dass beispielsweise die Stadt Steyr in dem Fall mit Wels zusam­menarbeitet, weil die eine Stadt eine Stadt mit eigenem Statut ist und ein Magistrat hat, die andere eine Bezirkshauptmannschaft. Das ging nicht, jetzt geht es.

Das heißt, in dem Zusammenhang ist man in der Lage, tatsächlich Synergien zu nutzen und Kooperationen einzugehen, damit bessere Qualität für die BürgerInnen und schnellere Erledigungen gewährleistet werden können. Das ist auch eine Folge dieses Paketes.

Wir hatten bisher zehn Datenschutzgesetze, neun in den Ländern, eines im Bund. Mit der Novelle geht es in die Richtung: nicht zehn Gesetze, sondern ein Gesetz, das durchgeführt wird.

Sie sehen also, dass dieses Reformpaket mehr ist als das, was Sie erwähnt haben. Es ist ein Paket, das tatsächlich in die Zukunft führt und ein Meilenstein in der Richtung ist, dass man endlich vom Misstrauensprinzip weg hin zum Vertrauensprinzip gekommen ist. Wie Sie gesagt haben, muss der nächste Schritt folgen, damit man nicht stehen bleibt, sondern Österreich neu baut. Auch da bin ich so weit, dass wir mit den Landeshauptleuten bereits eine Vereinbarung getroffen haben, dass die von Ihnen angesprochenen Projekte, beispielsweise Heil- und Pflegeanstalten, Elektrizitäts­wesen, Armenwesen, in dem Fall bis zum 18. Mai abgearbeitet werden. Wir sind gerade mit den Ländern dabei, auch in diesem Bereich den Artikel 12 aufzulösen.

Das heißt, wir hören jetzt nicht auf und sagen nicht, wir sind fertig, sondern wir arbeiten weiter und haben den ersten Schritt, den wesentlichen Schritt erreicht: weg vom Misstrauen, hin zum Vertrauen, zu mehr Bürgernähe und zu mehr Effizienz. Dieses Paket wird bis Mai fertiggestellt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. –Ruf bei den NEOS: Viel Glück!) – Danke! Wenn Sie in dem Bereich mitwirken, sind wir auch in der Lage, das umzusetzen. (Abg. Rosenkranz: Er braucht kein Glück, sondern Ihre Unterstützung!)

Zu den anderen Paketen, die Sie angesprochen haben – Bildung, Pflege und der­gleichen –: Pflege ist der erste Schritt, der jetzt in Angriff genommen wird. Auch da haben wir mit den Ländern vereinbart, dass wir die Pakete Pflege und gleichzeitig auch Gesundheitswesen – wir haben eine Strukturreform, die Gesundheitsreform steht aus – im Jahr 2019 in Aussicht nehmen. Das wurde mit den Ländern fixiert. Das heißt, Sie sehen, wir stoppen nicht. Wir nehmen das, was wir tun, auch ernst, und wir versuchen, das Mögliche möglich zu machen.

In dem Zusammenhang möchte ich mich beim Vorsitzenden des Verfassungs­ausschusses Dr. Wittmann bedanken, dass er und die SPÖ nach ursprünglichen Bedenken und nach Einwänden – im Zusammenhang mit der Frage, wie sichergestellt werden soll, dass es bei Kinder- und Jugendhilfe in keiner Art und Weise zu Ver-


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