Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung, 13. Dezember 2018 / Seite 192

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schlechterungen kommt – nunmehr zustimmen. Damit stehen eben nicht die Partei­taktik und das Tageskalkül im Vordergrund, sondern die Verantwortung für Österreich. Deshalb möchte ich mich herzlich bedanken, dass es in diese Richtung geht. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ein Thema ist vielleicht noch zu erwähnen, weil man daran sieht, was passiert ist. Das Übergangsgesetz, das von Abgeordnetem Gerstl angesprochen worden ist, ist im Frühjahr 1920 mit dem Ziel eingerichtet worden, mit der endgültigen Verfassung am 1.10.1920 dieses Gesetz wieder wegfallen zu lassen, das heißt, zu löschen. Dieses Übergangsgesetz ist nunmehr 98 Jahre alt. 1920 hat Kelsen, der Vater der öster­reichischen Verfassung, in dem Zusammenhang schon darauf hingewiesen: Es ist einfach eine bundesstaatliche Anomalie, dass selbst die innere Geschäftsordnung eines Amtes der Landesregierung der Zustimmung des Bundes bedarf. Es hat 98 Jahre gebraucht, um das zu beseitigen.

Bisher musste der Bund zustimmen, wenn ein Land seine Geschäftsordnung ändert. Wie schaut eine diesbezügliche Änderung aus? – Derzeit ist es so: Es gibt einen Beschluss der Landesregierung, der Beschluss der Landesregierung geht dann weiter zur Verständigung der Bundesregierung, von der Bundesregierung kommt er zum Verfassungsdienst, der Verfassungsdienst ersucht die Ministerien, dazu Stellung zu nehmen, die Bundesministerien nehmen Stellung, die Änderung wird dann im Minister­rat eingebracht, der Ministerrat stimmt der Änderung zu, dann wird die Landes­regierung verständigt, und dann tritt sie in Kraft. – Statt dieser sieben Schritte gibt es in Zukunft einen.

Sie sehen, es ist mehr, als Sie erwähnt haben, es ist wert, darüber zu reden. Ich hoffe daher, dass es uns in Zukunft, und ich werde Sie so wie in der Vergangenheit auch mitein­binden, gemeinsam – da das eine Zweidrittelmaterie ist – gelingen wird, das weiterzubringen und Österreich gemeinsam neu zu bauen. Das ist ein Anliegen von uns allen, es ist nicht einer Partei zuordenbar, es ist nicht einem Parteiinteresse zuordenbar, sondern es ist der Verantwortung zuordenbar, die jeder Politiker hat, wenn er sieht, es ist etwas zu tun, und dementsprechend auch die nötigen Maßnahmen beziehungsweise Lösungen in Aussicht nimmt.

Ich möchte mich daher auf das Herzlichste für die Diskussion bedanken. Ich möchte mich auch bei Ihnen, Frau Klubobfrau Rendi-Wagner – ich weiß, es ist nicht einfach –, dafür bedanken, dass Sie diesen meines Erachtens verantwortungsvollen Schritt mit­tragen und wir damit einen Schritt in die Zukunft weitergehen.

Weil Abgeordneter Noll auch den Bundesrat angesprochen hat und dass es bei der Bundesratsenquete Bedenken gegeben hat: Der Bundesrat hat im Jahr 2015 einen von zwei Gesetzesanträgen in dieser Zweiten Republik gestellt und dabei gesagt, dass genau diese Zustimmungsrechte, dieses Übergangsgesetz aufgehoben gehört. Der damalige Bundesratspräsident Kneifel hat darauf hingewiesen, dass das Steinzeit­föderalismus ist. Mit dieser Beschlussfassung nehmen wir heute auch eine Gesetzes­initiative des Bundesrates auf, der das auch so gesehen hat. Es kann also nicht so falsch sein.

Herr Abgeordneter Noll, ich schätze Sie. Vielleicht wird das nächste Mal das, was Sie sagen, auch durch Taten bewiesen, was heute leider nicht der Fall ist. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

17.36


Präsidentin Doris Bures: Nun ist Herr Abgeordneter Dr. Peter Wittmann zu Wort ge­meldet. – Bitte.


 


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