Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung, 13. Dezember 2018 / Seite 193

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17.36.25

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Kollege Noll, es ist natürlich leicht zu sagen, wir alle wollen Artikel 12 nicht, aber wenn man etwas macht, ist es falsch. (Abg. Noll: Nein! Ich will was kriegen dafür!) – Nein. In Wirklichkeit ist es die einfachste Geschichte: nur Opposition der Opposition willen, das ist ein bisschen zu wenig. Wir sind nämlich auch dafür, dass Artikel 12 wegkommt, und wir bringen einmal sozusagen eine Vorleistung, weil wir glauben, dass Artikel 12 wirklich weggehört. Das ist unsere grundsätzliche Einstellung zu dem Ganzen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abge­ordneten von ÖVP und FPÖ.)

Faktisch glauben wir auch, dass die Kinder- und Jugendhilfe bei den Ländern besser aufgehoben ist als bei dieser Bundesregierung. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Noll: Bravo! Genau!) Diese Bundesregierung ist sicher nicht in der Lage, viel für die Kinder- und Jugendhilfe zu machen, daher glauben wir auch, dass sie bei den Ländern besser aufgehoben ist. (Abg. Scherak: Auch in Oberösterreich?)

Ich muss aber ganz ehrlich sagen, es sind auch viele andere Kleinigkeiten enthalten. Ich glaube, bei diesen Zustimmungsrechten, die es gegeben hat, haben Sie voll­kommen recht, das ist wirklich anachronistisch und nicht mehr notwendig. Man kann sich nicht immer nur das Gute heraussuchen und darauf achten, wie gut ich in den Medien oder sonst wo rüberkomme. Freunde, wenn wir Artikel 12 wirklich abschaffen, muss jeder irgendwann über seinen Schatten springen. Das wird auch der Bundes­regierung noch bevorstehen, wenn sie eine Mehrheit in einem anderen Bereich will, und da werden wir auch in dieser Richtung verhandeln müssen.

Es wird aber zum Beispiel doch niemand sagen können, dass es falsch oder nicht richtig ist, dass man nicht mehr zehn Datenschutzgesetze hat, sondern eines. Was aber beim Datenschutzrecht vergeigt wurde, ist schon, dass wir jetzt ein Grundrecht haben, das nicht mit der Datenschutz-Grundverordnung übereinstimmt. Ich verstehe nicht, warum man das nicht gleich gelöst hat. (Abg. Noll: Ihr stimmt trotzdem zu!) Das ist mir vollkommen unerklärlich.

Daher bringe ich einen Abänderungsantrag ein, da diese Möglichkeit ja auch auf euro­päischer Ebene in der Datenschutz-Grundverordnung enthalten ist, dass Institu­tionen eine Klage gegen diese Riesen wie Facebook, Google und andere einbringen können. Ich weiß nicht, warum man die schützen muss. Ich weiß es nicht! Ich weiß es beim Bundeskanzler, weil der grundsätzlich die Linie hat: die Reichen schützen, die Kon­zerne schützen und beim Einzelnen möglichst abkassieren (Beifall bei der SPÖ – Abg. Winzig: So ein Blödsinn! So ein Blödsinn!), ich verstehe es aber bei der FPÖ über­haupt nicht! Ich verstehe es bei der FPÖ überhaupt nicht! (Abg. Rosenkranz: Vielleicht ist das der Grund, warum Kollege Wittmann nicht die FPÖ wählt!)

Ich muss ganz ehrlich sagen, 60 Prozent von dem, was Sie da jetzt verändern oder abschaffen, ist totes Recht. Das ist so wie bei den 2 500 Bestimmungen, davon waren auch 2 400 totes Recht. Ein bisschen kommen Sie mir jetzt so vor, als wären Sie der Verwalter des toten Rechts. Da müssen Sie aufpassen, denn nur totes Recht zu verwalten ist als Justizminister ein bisschen zu wenig.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Kolleginnen und Kollegen

In Art. 5 wird folgende Z 4a. eingefügt:

 


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