Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung, 13. Dezember 2018 / Seite 198

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dern auf Schiene zu bringen. Das ist ein Anliegen, das wir als SPÖ im Sinne einer Modernisierung des Verfassungsrechts auch forciert haben und mittragen werden.

Es stimmt, es hat sich am Thema Verländerung der Kinder- und Jugendhilfe gespießt. Wir hatten sehr heftige Diskussionen im Verfassungsausschuss, und ich behaupte: zu Recht. Es war wichtig, auf die Einwände der Praktikerinnen und Praktiker einzugehen. Wir haben uns das nicht einfach gemacht, wir haben viele intensive Gespräche geführt und Pros und Kontras abgewogen. Es kommt heraus: Den VertreterInnen in der Praxis ist die Vereinheitlichung ein Herzensanliegen. Sie haben große Sorge, dass die Stan­dards, die seit 2013 halbwegs vereinheitlicht wurden, in Mitleidenschaft gezogen wer­den. Deswegen mussten wir als SPÖ auf die Bremse steigen; im Grunde genommen mussten wir die Notbremse ziehen.

Ich verwehre mich – wenn ich an diese Wochen denke – gegen das, was uns von ÖVP und FPÖ unterstellt wurde, nämlich dass wir quasi aus Jux und Tollerei Blockadepolitik betreiben und unsere Zustimmung verweigern würden. Das Gegenteil ist der Fall! Es geht um Kinderrechte, es geht um Kinder- und Jugendschutz und damit um einen hochsensiblen Bereich. In diesem Punkt waren die Einwände aus der Praxis so groß, dass wir unsere Zustimmung von Verbesserungen des ursprünglichen Regierungs­vorhabens abhängig gemacht haben. Sie werden verstehen, dass wir da ganz genau hinschauen, denn: Welches Thema kann wichtiger sein als der Schutz von Kindern und Jugendlichen?

Die nun vorliegende 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern legt fest, dass die Leistungen und Mindeststandards von den Bundesländern zwar weiterentwickelt, nicht aber nach unten gedrückt, jedenfalls nicht verschlechtert werden können. Es war uns sehr wichtig, dass in allen Bundesländern gleich gute Standards sichergestellt werden. Geändert oder aufgelöst werden kann diese Vereinbarung nur mehr im Einver­nehmen – das ist uns zumindest versichert worden, und uns liegt diese 15a-Verein­barung auch schriftlich vor –, ein einzelnes Bundesland kann also nicht mehr aus­scheren. Eine Verschlechterung der Situation ist damit auf unser Bestreben hin ausge­schlossen.

Nur weil wir uns aktiv im Vorfeld eingebracht haben, ist nun zumindest einmal gewähr­leistet, dass das Niveau der Kinder- und Jugendhilfe in Österreich nicht sinkt. Das ist gerade keine Blockadepolitik, sondern es beweist nur, dass uns dieses Thema sehr wohl sehr wichtig ist. Zuerst die Verfassungsänderung zu beschließen und dann erst die Spielregeln in Form einer Bund-Länder-Vereinbarung festzulegen, wäre nicht seriös gewesen.

Kompetenzbereinigung – ja! Die Modernisierung der Verfassung in diesem Bereich ist eine gute Sache, die die SPÖ auch immer verfolgt und mitverhandelt hat. Trotzdem schauen wir natürlich sehr genau auf die Details und geben keine Blankozustim­mun­gen. Wir lassen uns nicht drängen und bemühen uns um Qualität, und wie man sieht, mit Erfolg. Das Ergebnis ist nun besser, als es vorher war – im Sinne der Kinder und Jugendlichen im Land. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.53


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger ist der nächste Redner. – Bitte.


17.53.32

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Lieber Alfred Noll, ich hätte mir in Kenntnis deines tiefgreifenden, profunden Wissens betreffend das öffentliche Recht erhofft, hier fachlichen Input von dir zu bekommen. (Abg. Scherak: Das kannst ja du machen!) Stattdessen aber hast du der


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