Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung, 13. Dezember 2018 / Seite 201

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ierung des 2013 eingeführten Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes umgehend zu veröffentlichen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat möge beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend wird aufgefordert, die Evaluierungsergebnisse zum Bundes- Kinder- und Ju­gend­hilfegesetz 2013 zu veröffentlichen und zugänglich zu machen.“

1 https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_11408/imfname_629432.pdf

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17.57.58


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung und zur Abstimmung.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 463 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Zusatzantrag der Abgeordneten Dr. Wittmann, Kolleginnen und Kolle­gen vor.

Ich werde daher zunächst über den erwähnten Zusatzantrag und anschließend über den vorliegenden Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen lassen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes, Änderungen von Bundesverfassungsgesetzen sowie Verfassungsbestimmungen ent­hält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl an Abgeordneten fest.

Die Abgeordneten Dr. Wittmann, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Artikel 5 eingebracht.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Nun ersuche ich jene Damen und Herren, die für den gegenständlichen Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehr­heit fest. 

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Veröffentlichung Evaluie­rung B-KJHG 2013“.

 


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