Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung, 13. Dezember 2018 / Seite 202

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Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für den Entschließungsantrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Holzleitner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Veröffentlichung der Ergebnisse der Evaluierung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für den Entschließungsantrag aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

18.00.4023. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 512/A(E) der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen betreffend Forcierung des Konzepts „Haft in der Heimat“ unter anderem durch konsequente Anwendung der bestehenden multilateralen Übereinkommen und Rechtsgrundlagen in der EU und verstärkte bilaterale Abkommen (437 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zum 23. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr.in Gudrun Kugler. – Bitte.


18.01.16

Abgeordnete Dr. Gudrun Kugler (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf als Erste über den Antrag betreffend Forcierung der Haft in der Heimat sprechen. Zuerst möchte ich einmal Danke sagen. Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss, allen Parteien, die gemein­sam daran gewirkt haben und einen einstimmigen Antrag für ein doch wichtiges Thema zustande gebracht haben.

Ich möchte kurz erklären, warum wir uns gemeinsam für die Forcierung des Konzepts Haft in der Heimat einsetzen, sodass jemand, der zu einer Haftstrafe verurteilt und nicht österreichischer Staatsbürger ist, diese Haft auch im Heimatland antreten kann. Es gibt hierfür drei Gründe.

Der erste Grund: Es ist wichtig, die Gefängnisse in Österreich zu entlasten. Ich darf ein paar Zahlen nennen. Es gibt circa 9 000 Gefangene in Österreich, davon sind 54 Pro­zent nicht österreichische Staatsbürger, von diesen 54 Prozent sind ein Drittel aus EU-Ländern und zwei Drittel aus Drittstaaten. Die österreichischen Gefängnisse sind an ihrer Kapazitätsgrenze.

Der zweite Grund ist, dass wir die Gefangenen unterstützen können, wenn sie in der Heimat die Haft antreten, weil die Resozialisierung leichter ist und es leichter ist, zu Verwandten und Bekannten Kontakt zu halten, denn auch das ist wichtig.

Ein dritter Grund ist – dieser betrifft ganz besonders den Ausschuss für Menschen­rechte –, dass wir die Haftbedingungen in den osteuropäischen EU-Ländern, aber auch in Drittländern verbessern wollen – aus menschenrechtlichen Gesichtspunkten und aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten. Dabei geht es vorwiegend um den Artikel 3 der EMRK, der besagt, dass unmenschliche und erniedrigende Behandlung verboten ist. Was das genau bedeutet, lesen wir in der Judikatur des EGMR. Ich sage Ihnen ein paar Beispiele, damit Sie wissen, worum es geht.

Das betrifft zum Beispiel die Zellengröße. Dazu sagt der EGMR, 4 Quadratmeter pro Person wären notwendig. Es geht um Hygiene, es geht um medizinische Versorgung, um die Regulierung der Isolationshaft und auch um so einfache Dinge wie dass man


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