Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung, 13. Dezember 2018 / Seite 208

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Straftaten. Da haben wir grenzüberschreitend immer das Problem: Wie kommen wir zu dem aus den Straftaten sozusagen erwirtschafteten Erfolg? Wie kommen wir auch grenzüberschreitend dazu? – Auch diesbezüglich haben wir Verhandlungen geführt, die Verordnung wurde im November angenommen.

Eurojust: Es geht, wie Sie wissen, darum, dass man grenzüberschreitend Straftäter verfolgt. Auch diese Verordnung, die die Strukturen von Eurojust stärkt, die operative Tätigkeit verbessert und den Mitgliedstaaten mehr Befugnisse einräumt, wurde angenommen.

Wir haben in dem Zusammenhang das Europäische Strafregisterinformationssystem: Wir haben das Problem, dass wir ein Strafregisterinformationssystem für EU-Staats­bürger haben, aber nicht für Doppelstaatsbürger und Staatenlose. Das heißt, da ist eine Lücke, das heißt, die werden nicht erfasst und können dementsprechend nicht beurteilt werden. Wir haben das Ecris-TCN, dieses einheitliche Strafregisterinfor­ma­tionssystem, umgesetzt. Das ist auch etwas, was gerade vor zwei Tagen im Euro­päischen Parlament die Zustimmung gefunden hat.

Es geht um eine Richtlinie zur Bekämpfung der Fälschung unbarer Zahlungsmittel und des Betruges mit unbaren Zahlungsmitteln, Bitcoin und dergleichen, für die man keine Definitionen hat, bei denen man nicht weiß, wie man mit diesen Strafen umgeht. Wir haben in dem Zusammenhang die Verhandlungen mit dem Rat, mit der Kommission, mit dem Europäischen Parlament abgeschlossen, sie sind fertig.

Wir haben die Europäische Staatsanwaltschaft auf jeder Tagesordnung als Tages­ordnungspunkt gehabt. Das hat auch dazu geführt, dass alle Maßnahmen nunmehr gesetzt worden sind, dass die Ausschreibungen vom interimistischen Verwaltungs­direktor über den Europäischen Generalstaatsanwalt bis hin zu den Staatsanwälten durchgeführt worden sind. Die Staatsanwaltschaft wird daher wie vorgesehen im Jahr 2020 ihre volle Tätigkeit aufnehmen.

Wir haben auch im Bereich der Unternehmen Maßnahmen gesetzt, unter anderem betreffend die Restrukturierungsrichtlinie, die äußerst schwer zu verhandeln war. Dabei geht es darum, dass in Europa mehr als 200 000 Firmen pro Jahr insolvent werden und dadurch 1,7 Millionen Arbeitsplätze verloren gehen. Man hat geschaut, was wir in einem vorinsolvenzlichen Rahmen, mit einem Restrukturierungsverfahren tun können, damit die Unternehmen, die redlich sind, die allenfalls noch in der Lage wären, sehr wohl weiterzuwirtschaften, eine zweite Chance bekommen. Auch diese Richtlinie wurde angenommen.

Betreffend Urheberrechtsschutz und Rundfunkverordnung: Die Rundfunkverordnung wurde angenommen. Was das Urheberrecht betrifft, wissen Sie, dass wir die Ver­handlungen mit Nachdruck betrieben haben, weil wir wollen, dass geistiges Eigentum in Europa in entsprechender Abwägung mit einem freien Internet beziehungsweise mit der Meinungsfreiheit geschützt wird.

Wir haben im Gesellschaftsrecht Maßnahmen gesetzt. Es gibt zwei Produkte: die Digitalisierungsrichtlinie, die vorsieht, dass während des gesamten Lebenszyklus eines Unternehmens – von der Gründung bis zur Auflösung – digitale Mittel zur Verfügung stehen; das wurde abgeschlossen. Wir haben die Mobilitätsrichtlinie – über die Gren­zen hinweg, Spaltungen, gleichzeitig Umgründungen –: Auch in diesem Zusammen­hang möchte ich darauf hinweisen, dass wir das voraussichtlich noch unter unserem Ratsvorsitz zum Abschluss bringen werden.

Wir haben – und das ist ein Herzensprojekt von mir gewesen – die Brüssel-IIa-Ver­ordnung: Da geht es darum, dass Verfahren zu Kindesentführungen in Zukunft nicht mehr Jahre dauern, sondern sehr kurz sein werden. Auch diese Richtlinie wurde im


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite