Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung, 13. Dezember 2018 / Seite 209

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Rat einstimmig angenommen. Das heißt, dass in Zukunft Verfahren zu Kindes­entfüh­rungen nicht länger als 18 Wochen dauern, die Vollstreckung nicht länger als sechs Wochen dauert, den Kindern ein Anhörungsrecht zukommt. Gleichzeitig werden Ob­sorge- und Fürsorgeentscheidungen bevorzugt, damit eben die Eltern und die Ver­wandten schneller zu ihren Kindern kommen. Auch das wurde einstimmig ange­nommen.

Auch betreffend Verbandsklagen – das wird die SPÖ interessieren – habe ich ver­sprochen, dass wir das dementsprechend vorantreiben. Ich möchte nur darauf hin­weisen, dass wir mehrere Sitzungen durchgeführt haben, dass wir zu einem großen Teil davon bereits ein redraft erstellt haben, die Vorlage fertiggestellt haben und betreffend die Punkte, die noch offen sind, die Mitgliedstaaten ersucht haben, Stellung zu nehmen, damit unter dem rumänischen Vorsitz auch diese Richtlinie weiterverfolgt werden kann. Ich habe diesbezüglich auch ein Schreiben an den Justizminister von Rumänien, der Ratsvorsitzender sein wird, gerichtet, damit dieses Projekt auch weiter­betrieben wird und allenfalls noch in dieser Legislaturperiode zum Abschluss kommt.

Wir haben auch die Warenhandelsrichtlinie und die Richtlinie zu digitalen Inhalten, die erstmals auch einen Konsumentenschutz vorsehen, beispielsweise auch eine Update­verpflichtung seitens der Unternehmen, und gleichzeitig eine klare Regelung betreffend die Beweislastumkehr, die harmonisiert wurde, verhandelt. Auch diese beiden Richt­linien werden unter unserem Ratsvorsitz noch zum Abschluss gebracht werden.

Sie wissen, dass mir ein Digitalisierungsprojekt, das ich auch auf EU-Ebene weiter vorangetrieben habe, ein besonderes Anliegen ist: E-Justice – ihr (in Richtung SPÖ) kennt das –, bei dem es auch darum gegangen ist, dass wir für die Jahre 2019 bis 2023 sowohl die Strategie als auch den Aktionsplan verabschiedet haben, der 26 Projekte vorsieht, um die Bürger näher zur Justiz zu bringen.

Damit ich das noch beenden kann: Wir haben auch die Verordnung zum Datenschutz für die EU-Organe angenommen, damit wurden den EU-Organen die gleichen Daten­schutzbestimmungen auferlegt, wie sie die Mitgliedstaaten haben. Wir haben auch das Übereinkommen des Europarates zum Schutz des Menschen bei der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten sehr wohl weitergebracht und abgeschlossen.

Wir haben mit den Nachbarländern, sprich: mit der östlichen Partnerschaft und mit den Westbalkanländern, mehrere Verhandlungen geführt, wir haben eine Westbalkan­konferenz durchgeführt, wir haben eine Rule-of-Law-Konferenz durchgeführt, bei der sich alle dazu bekannt haben, ihre Standards im Hinblick auf die Rechtsstaatlichkeit weiterzuentwickeln.

Sie sehen, Österreich kann sich sehen lassen. Das ist nicht mein Erfolg, das ist der Erfolg der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Ressorts, die schon seit 1. Jänner mit vollem Nachdruck daran gearbeitet haben, dass Österreich im Bereich der Justiz Sicherheit bietet, dass Österreich im Bereich der Justiz auch den Nehmern eine bessere Chance gibt und gleichzeitig einen Beitrag dazu leistet, dass Europa von den Bürgerinnen und Bürgern und gleichzeitig auch von den Unternehmen verstanden wird, dass verstanden wird, dass wir gerade im Justizbereich ohne Europa nicht leben können, genauso Europa ohne uns nicht leben kann.

Das ist der Weg in diese Richtung, und deshalb danke ich nochmals meinen Mitar­beiterinnen und Mitarbeitern. Ich hoffe, dass Sie dieses Anliegen und diese Ideen auch weitertragen, damit wir alle gemeinsam Europa vielleicht doch stärken. Wir brauchen es! – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie der Abg. Griss.)

18.28


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka ist der nächste Redner. – Bitte.


 


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