Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung, 13. Dezember 2018 / Seite 215

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und Zuseher! Einer der letzten Tagesordnungspunkte vor Weihnachten betrifft ein Thema, das gar nicht weihnachtlich ist, aber das uns gerade zu Weihnachten drama­tisch aktuell begegnet.

Grevio, das Komitee unabhängiger Expertinnen und Experten des Europarates, hat die Aufgabe, die Umsetzung der Konvention des Europarates zur Prävention und zur Be­kämp­fung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, der sogenannten Istanbul­konvention, zu überwachen. Meine Damen und Herren, der nun vorliegende Grevio-Bericht stellt uns allen in Österreich ein sehr gutes Zeugnis aus und lobt die absolute Vorbildrolle Österreichs in Europa im Kampf gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt.

Meine Damen und Herren! Ich meine, diese Vorbildrolle ist mehr als berechtigt. Bereits 1997 wurde das erste Gewaltschutzpaket im österreichischen Nationalrat beschlossen und kontinuierlich weiterentwickelt. Wegweisung und Betretungsverbot wurden als wirksame Instrumente erkannt und europaweit erstmals gesetzlich verankert. Öster­reich war aber auch eines der ersten zehn Länder, die die Istanbulkonvention ratifiziert haben. Meine Damen und Herren, dieser Grevio-Bericht bestätigt uns nun, dass die rechtlichen Voraussetzungen in Österreich auf hohem Niveau sind und dass wir Gewaltschutz sehr ernst nehmen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Aber – und ich komme schon zum Aber – er bestätigt auch unsere Überlegungen: Wir müssen uns den neuen Herausforderungen, die nicht nur, aber auch durch die Migrationsentwicklung entstanden sind, stellen, zum Beispiel den Themen Vergewal­tigung, sexuelle Gewalt, Zwangsheirat oder auch weibliche Genitalverstümmelung. Wir müssen uns diesen Herausforderungen stellen, und wir müssen mit wirksamen Gewaltschutzmaßnahmen reagieren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich glaube, dass die bestehende Taskforce unserer Staatssekretärin Karoline Edtstadler unter Beteiligung vieler Expertinnen und Experten der goldrichtige Weg ist, weil sie sich genau mit diesem Thema beschäftigt. Es geht einerseits um Sanktionen, Sanktionen im Strafrecht, es geht aber ebenso wichtig um Opferschutz und um Täterarbeit, und es geht – noch wichtiger! – um die Vernetzung aller Partner bei der Bekämpfung von Gewalt an Frauen und bei der Bekämpfung von Gewalt in der Familie.

Ganz wichtig ist diesbezüglich die Weiterentwicklung der notwendigen Fallkonferen­zen. Ich wünsche von hier aus Staatssekretärin Edtstadler und allen Experten bei ihrer Arbeit, die voraussichtlich in mehreren Etappen bis Mitte nächsten Jahres abgeschlos­sen sein wird, viel Erfolg! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Eine der Empfehlungen möchte ich aber noch herausgreifen, weil mich das besonders angesprochen hat: der Ausschluss der Anwendung des außergerichtlichen Tataus­gleichs für Fälle von Gewalt gegen Frauen. Damit würden wir ein wirklich wichtiges Signal setzen. Gewalt gegen Frauen ist kein Kavaliersdelikt, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich möchte gegen Ende meiner Rede noch gerne meinen Respekt und meine Anerken­nung für die zwei Auskunftspersonen zum Ausdruck bringen, die uns im Gleichbe­handlungsausschuss zur Verfügung gestanden sind: Mag. Maria Rösslhumer und Rosa Logar von der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie. Ich kenne ihre Arbeit und die Arbeit vieler Frauen, die um dieses Thema bemüht sind, seit vielen Jahren und aus jahrelanger Zusammenarbeit.

Meine Damen und Herren! Die Erfahrung dieser Zusammenarbeit und ganz beson­ders – das habe ich im heurigen Jahr kennenlernen dürfen – der persönliche Einsatz unserer Bundesministerin Dr. Juliane Bogner-Strauß für dieses Thema bestätigen mich in meiner Überzeugung: Es ist betreffend dieses Thema unendlich viel getan worden,


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