- Verschränkungen zwischen Klinisch Praktischem Jahr, Basisausbildung („Common Trunk“) sowie der weiteren Ausbildung zum/zur Allgemeinmediziner/Allgemeinmedizinerin
- die Inhalte sowie die Dauer der Ausbildung oder einzelner ihrer Bestandteile
- Monitoring der Ausbildungsplätze im Hinblick auf den künftig zu erwartenden Ärztebedarf. Durch Landesgesetze soll sichergestellt werden, dass Turnusplätze für Allgemeinmedizin an allen öffentlichen Krankenanstalten entsprechend dem zu erwartenden Ersatzbedarf an Allgemeinmedizinern und Allgemeinmedizinerinnen zur Verfügung stehen. Hiebei ist auch zu berücksichtigen, dass nur ein Teil der ausgebildeten AllgemeinmedizinierInnen dem öffentlichen Gesundheitswesen zur Verfügung stehen wird.
- Sicherstellen der Finanzierung von Lehrpraxen und Prüfung der Möglichkeit, dass die Lehrpraxis auch parallel zu Spitals-Turnusausbildung absolviert werden kann, bis spätestens Anfang des Jahres 2018
- Umsetzung einer wohnortnahen Planung von allgemeinmedizinischen Kassenplanstellen und Primärversorgungsstrukturen mit dem Ziel, eine flächendeckende Versorgung unter Berücksichtigung von Demographie und Erreichbarkeit auch in Zukunft zu sichern.
- Entlastung von Bürokratie
- effektive Unterstützung durch Informations- und Kommunikationstechnologien (Einsatz von ELGA und eMedikation)
- Umsetzung von flexibleren Vertragsmodellen im Rahmen der Gesamtverträge (z.B. Übergangspraxen vor Pensionierung, Jobsharing-Praxen)
- Entwicklung von Honorierungsmodellen in der Allgemeinmedizin, die Ergebnis- und Servicequalität fördern und attraktive Rahmenbedingungen für besondere Betreuungsbedarfe bieten (z.B. Disease Management Programme)
- Bedarfsgerechte Ordinations- und Öffnungszeiten, inklusive Tagesrandzeiten bzw. Wochenende (mindestens fünf Tage, 20 Stunden pro Woche).
Weiters geht der Gesundheitsausschuss davon aus, dass zusätzlich zu den mit dem GRUG 2017 beschlossenen Rahmenbedingungen weitere Maßnahmen gesetzt werden, um die betroffenen Berufsgruppen (AllgemeinmedizinerInnen und andere Gesundheitsberufe) beim Etablieren neuer Formen der Zusammenarbeit zu unterstützen. Dazu zählen insbesondere
- die Schaffung einer Gründerinitiative für Primärversorgungseinheiten
- die Ermöglichung von rechtlich abgesicherten multiprofessionellen Kooperationsformen der Gesundheitsberufe, unabhängig von der Organisations- oder Betriebsform
- die Prüfung der Möglichkeit der Anstellung von ÄrztInnen bei ÄrztInnen in Primärversorgungseinheiten einschließlich der dafür erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen. (1714 d.B XXV GP)
Das Regierungsprogramm der Bundesregierung für die XXVI. Gesetzgebungsperiode 2017-2022, Kapitel Gesundheit, hat unter anderem folgende Ziele zur Stärkung der Primärversorgung vorgegeben:
Stärkung des Hausarztes und der Gesundheitsversorgung vor Ort
-Attraktivierung der Gesundheitsberufe – von der Ausbildung bis hin zur Berufsausübung
-Etablierung der Primärversorgung und Entwicklung eines Ausrollplanes: Entlastung des spitalsambulanten Bereichs bei gleichzeitiger Anpassung der Finanzierungsströme
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