Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Selbständigen Antrag 559/A(E) der Abgeordneten Dr.in Rendi-Wagner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Gemeinden ohne Hausarzt, überfüllte Praxen, lange Wartezeiten – der Ärztemangel wird akut. Frau Bundesministerin, worauf warten Sie? Handeln Sie jetzt!“
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Antrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmen gegen die restriktive Stellenplanungspolitik der Kassen und Ärztekammern“.
Wer sich für diesen Entschließungsantrag ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr.in Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Förderung von Primärversorgungsnetzwerken mit Bundesmitteln“.
Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Schwarz, Dr.in Povysil, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Stärkung der niedergelassenen Versorgung im Sinne der Patienten“.
Wer sich für diesen Entschließungsantrag ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit so angenommen. (E 52)
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Förderung der Digitalisierung im niedergelassenen Bereich mit Bundesmitteln“.
Wer spricht sich für diesen Entschließungsantrag aus? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Präsidentin Doris Bures: Ich gebe bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 559/A(E) bis 570/A(E) eingebracht worden sind.
Verlangen im Sinne des § 99 Abs. 2 GOG
Präsidentin Doris Bures: Weiters gebe ich bekannt, dass im Zusammenhang mit dem Selbständigen Antrag 560/A auf Durchführung eines besonderen Aktes der Gebarungsüberprüfung durch den Rechnungshof, und zwar betreffend Überprüfung der Generalsekretariate, ein Verlangen von 20 Abgeordneten im Sinne des § 99 Abs. 2 der Geschäftsordnung gestellt wurde.
Da die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, ist diese Gebarungsüberprüfung auch ohne Beschluss des Nationalrates durchzuführen.
Ferner gebe ich bekannt, dass im Zusammenhang mit dem Selbständigen Antrag 569/A auf Durchführung eines besonderen Aktes der Gebarungsüberprüfung durch den Rechnungshof, und zwar betreffend Überprüfung der Burgtheater GmbH, ein Verlangen von 20 Abgeordneten im Sinne des § 99 Abs. 2 der Geschäftsordnung gestellt wurde.
Da die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, ist auch diese Gebarungsüberprüfung ohne Beschluss des Nationalrates durchzuführen.
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