23.38

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Liebe Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Dies ist die erste Lesung des Staatsbürgerschaftsrechtsänderungsgesetzes. Vielen während der NS-Diktatur Vertriebenen, Verfolgten ist die österreichische Staats­bürgerschaft aberkannt worden; seit 1993 haben wir eine Regelung, mit der Betroffene diese wieder zurückerhalten, wenn sie sich melden. Das ist nicht ausreichend publiziert und bekannt gegeben worden, und daher ist es natürlich so, dass viele der Betroffenen gar nicht wussten, dass sie diese Möglichkeit haben.

Diese Regelung wurde dann auch auf die Ehegattinnen und Ehegatten ausgeweitet. Nunmehr geht es darum – das passt, glaube ich, auch von der Zeit her gut: 100 Jahre Republik und 80 Jahre Novemberpogrom –, dass man diese Regelung auch auf die Kinder und Enkelkinder ausweitet. Sie sollen die Möglichkeit haben, die österreichische Staatsbürgerschaft zu erwerben, denn wären die Eltern oder Großeltern hiergeblieben, wären sie ja österreichische Staatsbürger. Aus der Vergangenheit lernen wir, dass es sehr wichtig ist, die entsprechenden Informationen weiterzugeben, und daher ist es wichtig, dass die Vertretungen Österreichs im Ausland da auch mitwirken.

Wir werden das sicher umfassend diskutieren. Eigentlich hatten wir beabsichtigt und das auch Herrn Bundeskanzler Kurz empfohlen, dass man im Rahmen der öster­reichischen Ratspräsidentschaft ein Zeichen nach außen setzt. Leider Gottes ist das nicht erfolgt. Wir werden schauen, dass wir das jetzt so rasch als möglich nachholen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

23.40

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Nikolaus Prinz. – Bitte.