Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung, 30. Jänner 2019 / Seite 91

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die größtmögliche Sicherheit für die Mutter und das Kind gewährleisten. Daher ist es, glaube ich, sehr zielführend, dass es zu einer Gleichstellung von Hebammen und Fachärzten kommt und dass die Ärzte in Zukunft auch dieses Blaulicht führen dürfen.

Diese Maßnahme ist auf einen engagierten Gynäkologen aus meinem Wahlkreis zurückzuführen, der sich bereits 2017 an dieses Hohe Haus gewendet hat und mit dieser Angelegenheit bereits bis zum Verfassungsgerichtshof gegangen ist.

Wieso es unter der vergangenen Regierung, unter dem vorherigen Verkehrsminister in der letzten Legislaturperiode nicht dazu gekommen ist, dass wir das umsetzen konnten, ist vielleicht müßig zu fragen, aber umso erfreulicher ist es, dass ich mit diesem meinem Anliegen bei Ihnen, Herr Minister, aber auch bei den Verkehrs­sprechern Ottenschläger und Hafenecker ein offenes Ohr gefunden habe und dass wir diese sinnvolle Maßnahme mit diesem Gesetz umsetzen können. – Danke schön dafür. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Wir haben gestern sehr viel über die ärztliche Versorgung, insbesondere am Land, gesprochen. Letzten Endes muss es uns um das Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger gehen, und mit dieser Änderung schaffen wir Sicherheit für Mutter und Kind. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

13.15


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Loacker. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


13.15.16

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich komme zu einem bisher übergangenen Antrag, in dem es um die Zulassung von Quads und ATVs – All Terrain Vehicles – geht, die mehr als 15 Kilowatt Leistung haben. Das sind vierrädrige Kraftfahrzeuge, die von der Bau­weise eigentlich eher einem Kraftrad gleichen und sich bekanntermaßen zunehmender Beliebtheit erfreuen. Während die Quads eher Freizeitgeräte sind, kommen die All Terrain Vehicles vor allem in der Landwirtschaft zum Einsatz, 40 000 solcher Geräte kurven in Österreich herum. Man kann sie aber nur bis zu einer Leistung von 15 Kilo­watt zulassen, darüber nicht. Nur: Kein Hersteller bietet das Ding mit einer Leistung bis zu 15 Kilowatt an, die haben alle mehr, also kurven diese 40 000 Geräte nicht zuge­lassen herum, und das wird auch nicht kontrolliert.

Was heißt denn das, wenn Sie von so einem Ding zusammengefahren werden? Hat es keine Zulassung und auch keine angemessene Haftpflichtversicherung, dann können Sie schauen, wie Sie bei einem Personenschaden zu Ihrem Recht kommen.

Gefahren werden dürfen sie schon mit einem Führerschein der Gruppe B, aber zuge­las­sen können sie nicht werden. Diese Frage ist nationale Kompetenz und nicht EU-Kom­petenz, wie bereits abgeklärt ist. Das könnte man alles ganz, ganz leicht sanieren, aber die Mehrheit von ÖVP und FPÖ hat diesen Antrag im Ausschuss schon unkom­mentiert abgelehnt und wird ihn wohl jetzt wieder unkommentiert ablehnen, und damit 40 000 solcher Fahrzeuge weiter in der Illegalität herumkurven lassen. (Beifall bei den NEOS.)

13.17


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Pewny. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


13.17.10

Abgeordneter Ing. Christian Pewny (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die 36. KFG-Novelle sieht unter anderem


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