Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 37

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dem tragischen Unfall, den wir in den letzten Tagen diskutiert haben, wird in den nächsten Wochen der Bericht vorliegen und werden dann auch Unfallursache oder Unfallursachen bekannt gegeben werden.

Die im Jahr 2017 bei schweren Lkw-Unfällen getöteten Personen waren drei Fahrrad­fahrer, sechs Fußgänger, acht Personen fuhren einspurige Kraftfahrräder und 35 Un­fälle waren im Zusammenhang mit sonstigen Fahrzeugen, das heißt vor allem Pkws. Sehen wir uns nun die Lkw-Unfälle an Kreuzungen an – das betraf alle Unfälle, auch auf den Autobahnen, Schnellstraßen, Bundesstraßen –: Im Kreuzungsbereich kamen im Jahr 2012 bei Lkw-Unfällen 17 Menschen zu Tode. Es hat sich dann Gott sei Dank positiv entwickelt, im Jahr 2016 jedoch wieder negativ, da gab es wieder 17 Personen, die ums Leben kamen, und im Jahr 2017 waren es sieben Personen.

Nun sehen wir uns an, wie es beim Rechtsabbiegen aussieht. Wie viele Personen sind bei Unfällen mit schweren Lkws beim Rechtsabbiegen zu Tode gekommen? – Das waren im Jahr 2012 fünf Personen, es waren im Jahr 2013 zwei, 2014 eine Person, 2015 zwei Personen, 2016 vier Personen und 2017 drei Personen. 2017 wurden also im Straßenverkehr bei Unfällen mit schweren Lkws 52 Menschen getötet, drei davon beim Rechtsabbiegen.

Schauen wir uns nun bitte die rechtliche Situation an! Wir hatten ja einen Lkw-Gipfel, bei dem viele Maßnahmen diskutiert worden sind und der auch sehr sachlich verlaufen ist. Es gab nach diesem Gipfel unterschiedliche Interpretationen, wer dort was gefor­dert hat. Natürlich haben dort auch Teilnehmer gesagt, wir hätten gerne den verpflich­tenden Abbiegeassistenten. Es geht aber darum, ob das die Forderung nach einem nationalen Alleingang ist. Ich möchte Sie bitten, das auch heute bei den Redebeiträgen klarzumachen, welche Variante man bevorzugt. Ich kann nur sagen, ich habe keine Möglichkeit, oder wir haben keine Möglichkeit, das Parlament hat keine Möglichkeit, als EU-Mitglied einen verpflichtenden Abbiegeassistenten vorzuschreiben.

Warum ist das der Fall? – Das System der EU-Typgenehmigung für Fahrzeuge sieht vor, dass Fahrzeuge, die über eine solche Typgenehmigung verfügen und damit auch den harmonisierten, technischen Vorschriften entsprechen, in jedem Mitgliedstaat der EU zum Verkehr zugelassen werden müssen – zugelassen werden müssen! Das heißt, wir haben keine Möglichkeit, zu sagen, wir sehen in Österreich eine andere rechtliche Möglichkeit vor.

Ich darf Sie bitten – all jene, die mir das nicht glauben –, doch gerne mit den Experten des Verkehrsministeriums auch persönlich Kontakt aufzunehmen. Das sind Mitarbeiter, die dort seit vielen, vielen Jahren im Amt sind, echte Experten sind und nicht von mir eingesetzt wurden, sondern von meinen Amtsvorgängern – und auch Sie haben ja als Verkehrsminister, Verkehrsministerinnen, Mandatare in den letzten Jahren diesen Experten vertraut. Eine Verpflichtung zur Ausrüstung neuer Lkws oder zur Nachrüstung bestehender Lkws in Österreich mit Abbiegeassistenten wäre nicht nur nicht konform mit EU-Recht, es würde auch unweigerlich zu einen Vertragsverletzungsverfahren führen. (Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.)

Während der Ratspräsidentschaft Österreichs ist es gelungen, eine allgemeine Aus­rich­tung zu erreichen, dass diese Abbiegeassistenten auf EU-Ebene verpflichtend für alle Fahrzeuge eingeführt werden, und zwar 2022 bei der Typengenehmigung und 2024 für alle Neuzulassungen. Jetzt gibt es die Diskussion auf EU-Ebene, ob wir das ein Jahr früher machen können. Viele verwechseln dabei die Zeiträume und glauben, es wäre drei Jahre früher – nein, ein Jahr früher, nämlich bei der Typengenehmigung von 2022 auf 2021 und bei den Neuzulassungen von 2024 auf 2023. Ich würde das sehr begrüßen und bin davon überzeugt, dass auch die Mandatare aus Österreich diesen Weg unterstützen werden.

 


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