Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 38

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Die erwähnten Vorschriften betreffen Neufahrzeuge und nicht den Fahrzeugbestand, also jene Lkws, die bereits zugelassen sind. Es könnte auch eine entsprechende Nach­rüstverpflichtung auf EU-Ebene im rechtlichen Rahmen sichergestellt werden, aber nicht durch einen nationalen Alleingang; auch das würde wieder EU-Recht widersprechen.

Es gibt nun ein deutsches Rechtsgutachten. Wie ist dieses deutsche Rechtsgutachten aus österreichischer Sicht einzuordnen? – Auch hier die Aussage der Experten aus dem Verkehrsministerium, die von meinen Vorgängern und Vorgängerinnen eingesetzt worden sind: Das Gutachten bezieht sich auf die nationale deutsche Rechtslage, daraus lassen sich aber für die österreichische Rechtslage keine Rückschlüsse zie­hen – beziehungsweise, um es deutlicher auszudrücken, so die Experten aus dem Verkehrsministerium, ist es für das österreichische Recht völlig irrelevant. Das heißt, für uns lassen sich daraus keine Erkenntnisse gewinnen, die auf unsere Rechtslage umzulegen wären.

Machen wir jetzt ein Gedankenexperiment: Nehmen wir an, wir wären nicht Mitglied der Europäischen Union und könnten völlig frei entscheiden! Wir könnten sagen: So, ein Abbiegeassistent ist nun in Österreich Pflicht! – Wie gehen wir dann mit den aus­ländischen Lkws um? Das heißt, Lkws aus dem Ausland dürften nicht mehr nach Öster­reich einfahren beziehungsweise müssten sämtliche Lkws an den Grenzen kon­trolliert werden, das heißt, die Grenzen müssten viel strenger kontrolliert werden als heute.

Kommen wir nun zu den Sofortmaßnahmen, die umsetzbar sind, und das war auch das Bemühen beim Lkw-Verkehrsgipfel: herauszuarbeiten, was wir tun können, welche Maßnahmen Österreich setzen kann. – Ich möchte noch einmal betonen, dass der Gipfel sehr konstruktiv geführt worden ist und dass alle Teilnehmerinnen und Teil­nehmer bemüht waren, ihre Lösungsvorschläge einzubringen und auch aufzuzeigen, wie man diese umsetzen kann.

Was machen wir nun? – Sie wissen, es gibt auf Asfinag-Parkplätzen eigene Parkplätze für Lkws, wo es möglich ist, den Spiegel einzustellen. Viele, viele Lkws sind mit falsch eingestellten Spiegeln unterwegs, was den toten Winkel vergrößert. Derzeit gibt es nur zwei solcher Parkplätze. Wir werden das massiv ausbauen und auch mit der Mine­ral­ölindustrie Gespräche führen, damit diese Möglichkeit für Lkw-Fahrer und Lkw-Fah­rerinnen auch auf Tankstellen besteht. Ich möchte auch eine Lanze für diese Berufs­gruppe, die es wirklich schwer hat, brechen, die unter großem Druck steht und sehr viel leisten muss. Wenn ein Unfall passiert, ist die Person zu beklagen, die dabei zu Schaden gekommen ist, aber es ist auch jener Mensch zu beklagen, der am Steuer gesessen ist und ein Leben lang unter diesem Unfall zu leiden hat. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Eine weitere Maßnahme ist der sogenannte Trixi-Spiegel: Das sind Spiegel, die direkt an den Ampeln angebracht werden. Es gibt ein Modell aus Deutschland, das sehr gut funktioniert, durch das die Unfallzahlen deutlich zurückgegangen sind. Über diesen Spiegel außerhalb des Fahrzeuges kann dann auch der tote Winkel eingesehen werden. Zusätzlich zum Rampenspiegel, den es bei Lkws gleichfalls gibt, durch den man von oben den toten Winkel einsehen kann, kann dann von vorne in diesen Winkel eingesehen werden.

Es gibt einen offenen Call für Verkehrssicherheit, bei dem wir 1 Million Euro für das Forschungsprojekt toter Winkel sofort zur Verfügung stellen.

Wir haben das Projekt Mobileye, das Sie, Herr Abgeordneter Leichtfried, dankenswer­terweise ins Leben gerufen haben. Sie haben einmal gefragt, warum das Ergebnis noch nicht vorliegt. Die Ergebnisse werden im April vorliegen, weil im Laufe der Studie Fakten zutage getreten sind, bei denen sich die Experten noch nicht einig sind, warum


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