Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 39

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es zu diesen abweichenden Zahlen kommt – es gibt große Unterschiede zwischen Sommerzahlen und Winterzahlen –, deswegen hat sich das Ergebnis einige Wochen verspätet und wird im April vorliegen.

Wir investieren 5 Millionen Euro aus den Mitteln der Asfinag in die Aus- und Weiter­bildung der Lkw- und Busfahrer, da auch speziell mit einem Schwerpunt toter Winkel.

Beim Gipfel gab es auch den Vorschlag, dass wir Maßnahmen zur Bewusstseins­bil­dung betreffend den toten Winkel setzen, das heißt, dass bei der Verkehrssicher­heitserziehung für die Kinder ganz besonders darauf aufmerksam gemacht wird, welche Gefahren vonseiten der Lkws für Kinder drohen. Auch ältere Menschen haben da aber oft ähnliche Probleme, und auch diesbezüglich wollen wir einen eigenen Schwer­punkt setzen.

Kommen wir nun zur Änderung der Straßenverkehrsordnung: Bei diesem Gipfel haben wir auch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung diskutiert, und wir werden auch tatsächlich eine Änderung der StVO vornehmen. Bisher ist es so, dass man an Kreuzungen ein Rechtsabbiegeverbot verordnen kann, aber man kann nicht zwischen Fahrzeugen, die einen toten Winkel haben, und jenen, die keinen toten Winkel haben, differenzieren. Diese Differenzierung wird es in Zukunft geben. Es werden Kreuzungen definiert, die bei einem toten Winkel tatsächlich eine Gefahr für Fußgänger und Fuß­gängerinnen, für Fahrradfahrer und Fahrradfahrerinnen darstellen. Dann gibt es die Möglichkeit, diese Kreuzungen zu entschärfen, indem beispielsweise die Zebrastreifen verlegt werden, die Haltelinien versetzt werden, die Ampelschaltung verändert wird, Trixi-Spiegel angebracht werden. Wird die Kreuzung nicht entschärft, dann kann dort ein Rechtsabbiegeverbot für Fahrzeuge verordnet werden, die einen toten Winkel auf­weisen. – Darum geht es bei der Änderung der Straßenverkehrsordnung.

Ich darf fairerweise ergänzen, dass bei diesem Gipfel auch Frau Vassilakou eine Ände­rung der StVO vorgeschlagen hat, aber sie hat einen anderen Vorschlag gehabt, nämlich ganze Stadtteile und Stadtbezirke für Lkws zu sperren. Wir glauben, dass eine zielgerichtete Maßnahme bezogen auf die Kreuzung die bessere ist, weil solche Fahrzeuge sonst gar nicht mehr in die Stadt einfahren können, auch dort nicht, wo keinerlei Gefahr besteht, auch dort nicht, wo man einfach nur gerade durch die Stadt durchfährt – und bitte vergessen Sie nicht, dass auch Waren und Produkte geliefert werden müssen! Daher schlagen wir diese zielgerichtete Maßnahme vor.

Es wird auch oft das Beispiel London gebracht. Ich habe gesagt, es gibt derzeit kein einziges Land auf der ganzen Welt – noch nicht, es wird aber kommen! –, in dem ein Abbiegeassistent verpflichtend vorgeschrieben ist, und dann kommt immer London als Beispiel. Ich darf Ihnen nun sagen, wie London dieses Problem anpackt: Das gilt dort nämlich nur für die City of London, also für einen ganz kleinen Teil der Stadt, und nur für Lkws über 12 Tonnen. Bei uns sprechen wir von Lkws mit 7,5 Tonnen, dort von Lkws über 12 Tonnen.

Die Fahrzeuge werden danach in Kategorien eingeteilt, ob sie eine Rundumsicht haben oder nicht. Bei dieser Kategorieeinteilung werden die Spiegelsysteme nicht berücksichtigt, nur, ob man durch die Fenster eine Rundumsicht hat oder nicht – es gibt ja Busse, bei denen das sehr gut gegeben ist. Das Fahrzeug mit dem größt­möglichen relevanten Raum, also der größtmöglichen Sicht, bekommt fünf Sterne, das schlechteste bekommt keinen Stern. Ab 26. Oktober 2020 dürfen Fahrzeuge der Klasse N3, also solche, die keinen Stern, keine Rundumsicht haben, nicht mehr nach Greater London einfahren, außer sie können ein Safe System aufweisen.

Was ist jetzt dieses Safe System? – Das ist nicht der Abbiegeassistent, sondern Safe System heißt dort: Verkleinerung des toten Winkels durch zusätzliche Spiegel – hier geht es also um Spiegelsysteme –, durch ein Kamerasystem oder durch ein Sensor-


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