Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 79

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und großen Auseinandersetzungen der nächsten Monate, und es wird nicht nur von Brüssel aus sehr genau beobachtet, was der österreichische Innenminister da vorhat. (Abg. Rosenkranz: Das schaut sich auch der Herr Pilz an, da fürchten wir uns jetzt aber!)

Kurz zum Sachverhalt, der uns allen bekannt ist: Es ist noch eine Untersuchung darüber ausständig, wer politisch die Verantwortung dafür trägt, dass ein 14-fach Vorbestrafter, der zu Recht aus Österreich ausgewiesen worden ist, mittels Schleppern wieder eingereist ist und einen Mord an einem österreichischen Beamten in Dornbirn begangen hat, wer dafür verantwortlich ist, dass diese Person zum Tatzeitpunkt nicht in Schubhaft gesessen ist.

Jetzt sagen Kolleginnen und Kollegen der Freiheitlichen Partei – angefangen beim Innenminister –: Schuld ist die fehlende Umsetzung einer europäischen Richtlinie! – Das ist eine tolle Neuigkeit vonseiten der Freiheitlichen Partei, dass wir mehr euro­päische Richtlinien umsetzen sollen. Das heißt, schuld ist das Parlament, weil es in der Umsetzung einer europäischen Richtlinie säumig ist. Alle Fakten deuten aber darauf hin – und das muss untersucht werden –: Schuld ist Behördenversagen! (Zwischenruf des Abg. Deimek.)

Nach § 76 Fremdenpolizeigesetz hätte dieser Herr selbstverständlich und rechtzeitig in Schubhaft genommen werden können, und es gibt eine einzige Person, die politisch dafür verantwortlich ist, dass diese Schubhaft nicht verhängt worden ist, wodurch Schlimmstes hätte verhindert werden können: der Innenminister der Republik Österreich. Er ist der einzige politisch Verantwortliche (Beifall bei JETZT und bei Abge­ordneten der SPÖ), und ich plädiere für eine penible parlamentarische Untersuchung, um diese Verantwortung festzustellen.

Und was passiert jetzt? – Jetzt kommen freiheitliche Richtlinienumsetzer und sagen: Ja, da müssen wir jetzt das Bundesverfassungsgesetz über den Schutz der persön­lichen Freiheit aus 1988 ändern! – Und was will der Innenminister ändern? – Er hat es bei seiner Pressekonferenz am 25. Februar ganz klar gesagt: Er will, dass es einen neuen präventiven Haftgrund gibt, noch bevor eine Tat begangen worden ist; einen präventiven Haftgrund, nämlich die Gefährdung der nationalen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung.

Wenn heute meist jüngere Männer in auffrisierten Golf GTI in Richtung Wörthersee fahren, dann nehmen nicht nur Kärntner Polizisten an, dass es zu einer eigentlich mit Sicherheit erwarteten Störung der öffentlichen Ordnung kommen wird. Natürlich sagt jetzt der Innenminister: Nein, ich meine ja nicht die Golf-GTI-Fahrer, nur Asylwerber! –Vergessen wir aber eines nicht: Wenn die Verfassung einmal geändert wird – das steht dann nicht so in der Verfassung drin –, dann kann jede Regierungsmehrheit einfach­gesetzlich feststellen, um wen es geht, und das ist die große Gefahr. Das ist die Gefahr, über die wir rechtzeitig reden müssen und die wir rechtzeitig abwenden müs­sen. (Beifall bei JETZT.)

Dann können es andere sein, dann können es Tierschützer sein, dann können es UmweltaktivistInnen sein – dann kann es sein, wer immer der Freiheitlichen Partei nicht passt! Was passiert, wenn jemand der Freiheitlichen Partei nicht passt? – Das sieht man beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung. Was ist dort passiert? – Obwohl die Beamtinnen und Beamten durch österreichische Ge­setze eindeutig geschützt sind, ist unter dem Vorwand einer Hausdurchsuchung ein Angriff gestartet worden, der es unmöglich macht, dass dort in der Art und Weise, wie es die öffentliche Sicherheit verdient, noch die Arbeit des Verfassungsschutzes geleis­tet werden kann. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Und niemand kann uns garantieren,


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