Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 95

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ein Gefühl der Sicherheit zu geben. Meine große Bitte für diese Debatte wäre gewe­sen, dass wir darauf fokussieren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Ich denke, die Voraussetzungen sind alle erwähnt worden: Wir wissen, wie der Brexit passiert ist, zustande gekommen ist, wir wissen, dass wir uns alle – allen voran der Bundeskanzler und der Herr Bundesminister – dafür einsetzen, dass es zu einem geordneten Brexit kommt. Ich selbst habe die Ehre, nächste Woche mit einer Abord­nung der britisch-österreichischen Freundschaftsgruppe nach London zu reisen – in der Mitglieder aller Fraktionen vertreten sind, was mich sehr freut –, wo wir auch Gespräche mit Abgeordneten des britischen Parlaments führen werden können.

Es ist keine Frage, dass wir alles tun, damit es einen geordneten Brexit gibt, und wir alle, glaube ich, sind einer Meinung, dass wir diesen Brexit nicht gewollt haben. Wichtig ist aber, dass wir uns letztlich darauf vorbereiten müssen, dass es passieren kann, und es wäre fahrlässig – ich sage das noch einmal –, aus meiner Sicht wäre es fahrlässig gewesen, wenn wir die Abstimmung über dieses Gesetz noch einmal vertagt hätten. Wir müssen letztlich damit rechnen – wir wissen nicht, was in London fast stündlich passiert –, dass es am 29. März zu einem Hard Brexit kommen wird. Wir wissen noch immer nicht genau, was die nächsten Tage bringen werden. Ich wiederhole: Es wäre aus meiner Sicht fahrlässig, dieses Gesetz heute nicht zur Abstimmung zu bringen.

Worum geht es in diesem Gesetz? – Das Wichtigste ist, dass wir damit eigentlich festhalten, dass die Menschen, die in Österreich und in Großbritannien leben, nicht Leidtragende des Brexits werden. Das vorliegende Sammelgesetz – das hat der Herr Bundesminister schon gesagt – basiert auf dem Aktionsplan der Europäischen Kom­mission für den Notfall. Es hat die entsprechenden Absprachen dazu gegeben, es ist evaluiert. Aus allen Perspektiven heraus umfasst es alles, was notwendig ist. Und es hat mich auch sehr gefreut, zu hören, dass die Kollegen der Fraktion der NEOS und der Fraktion JETZT auch angekündigt haben, mitzustimmen.

Der wichtigste Gesichtspunkt ist das Aufenthaltsrecht britischer Staatsbürger in Öster­reich für den Fall eines Hard Brexits. Wir haben festgeschrieben, dass all jene, die zum Zeitpunkt des Austritts schon mindestens fünf Jahre in Österreich leben, einen unbe­fristeten Aufenthaltstitel bekommen, und allen anderen steht ein einfacherer Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte Plus zu.

An dieser Stelle ist mir auch noch eines wichtig zu sagen: Diese Novelle legt ihren Fokus auf Briten, die zum Zeitpunkt des Brexits in Österreich leben und arbeiten. Andererseits habe ich auch gehört, dass die, glaube ich, Mandatare der SPÖ verlangt haben, dass wir sicherstellen mögen, dass auch für in Großbritannien lebende Öster­reicherinnen und Österreicher gleiche Regelungen gelten werden. – Dazu kann ich nur sagen: Das ist bereits sehr wohl der Fall. Ich habe mich daraufhin gestern auch noch einmal in einem persönlichen Gespräch mit dem Botschafter des Vereinigten König­reichs Leigh Turner abgesprochen und konnte mich dessen versichern, dass das Vereinigte Königreich diese Schritte bereits unternommen hat.

Erstens: Der sogenannte dauerhafte Status – settled status heißt das dort – wurde bereits durch den Appendix EU zu den Einwanderungsvorschriften umgesetzt. Dieser gilt sowohl im Fall eines geordneten als auch im Fall eines ungeordneten Austritts. EU-Bürger können diesen dauerhaften Aufenthaltsstatus bereits jetzt beantragen, die Antragstellung ist kostenlos. Die Evaluation der ersten Phase des Programms war positiv; bis 13. Dezember 2018 hatten schon über 15 500 EU-Bürger den settled status beantragt.

Auch hinsichtlich der Übergangsfristen von Grenzgängern sowie des Zugangs zu Sozialleistungen und zur Gesundheitsversorgung hat das Vereinigte Königreich bereits Regelungen eingeführt, die teilweise sogar großzügiger sind als die Regelungen in


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