Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 108

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Grünberg. – Bitte, Frau Abgeordnete.


13.34.42

Abgeordnete Kira Grünberg (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Die meisten, ich möchte fast behaupten, fast alle tragen sie bei sich, viele haben sie in der Geldtasche, wie zum Beispiel auch ich: Die e-card ist mittlerweile ein genauso selbstverständlicher Begleiter wie die Bankomatkarte oder diverse Kundenkarten.

Vor rund 25 Jahren begann man mit den ersten Feldversuchen, vor 20 Jahren entstand das entsprechende Gesetz, gefolgt von einer Testphase, und vor etwa 15 Jahren wur­den alle sozialversicherten Österreicherinnen und Österreicher mit einer e-card aus­gestattet. Schon damals war einer der Beweggründe, die e-card einzuführen, Miss­brauch zu vermeiden. Beispielsweise ersetzte die e-card das zum Teil noch manuelle Ausstellen von Krankenscheinen und Auslandskrankenscheinen. Das Nachdrucken dieser Papierbelege war denkbar einfach und für manche scheinbar zu verlockend. Mit dem ab 1.1.2020 verpflichtenden Porträtfoto auf der e-card setzt man einen weiteren Schritt in Richtung Missbrauchskontrolle. Das Foto wird mittels Laserverfahren in schwarz-weiß aufgebracht, sodass es nicht verfälscht oder abgelöst werden kann. So ist im Vorzimmer des Arztes oder der Ärztin ein Abgleich – Person und Foto auf der Karte – sehr einfach durchzuführen.

Auch für alle Bürgerinnen und Bürger soll der Aufwand möglichst gering gehalten wer­den. Rund 80 Prozent der Bevölkerung müssen eigentlich gar nichts machen, denn von diesen gibt es bereits Fotos in bestehenden Registern, da von Reisepass, Perso­nalausweis oder Führerschein im Scheckkartenformat bereits Fotos vorhanden sind. Die Sozialversicherung darf auf diese Bilder zugreifen und wird die neue e-card mit Foto infolge automatisch zusenden.

Jene circa 1,5 Millionen Menschen, von denen kein Foto hinterlegt ist, müssen ein Foto übermitteln. Das ist beispielsweise bei EU-Bürgerinnen und -Bürgern mit Wohnsitz in Österreich so. Selbst diese Zahl wird sich aber noch verringern, denn die Sozial­ver­sicherung wird, wie die Frau Ministerin schon erläutert hat, auch auf das Fremden­register zugreifen dürfen. Zusätzlich gibt es noch weitere Ausnahmeregelungen, zum Beispiel jene, dass Kinder unter 14 Jahren von der Fotopflicht ausgenommen sind, dass bei älteren Geburtsjahrgängen Ausnahmen hinsichtlich der Übergangsfrist gel­tend gemacht werden können und dass auch gesundheitlich schwer beeinträchtigte Personen, denen das Beibringen eines Fotos unzumutbar ist, ausgenommen werden.

Ich möchte noch hervorheben, dass die Digitalisierung gerade für Menschen mit Behin­derungen sehr viele Vorteile bringt. So ist die e-card ein schon bewährter Teil des österreichischen E-Governments. Auch das Projekt Digitales Amt, das die Bundes­regierung kürzlich auf Schiene gebracht hat, bietet viele Vorteile für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. So können Behördenwege barrierefrei und bequem von zu Hause, vom Laptop oder auch vom Handy aus erledigt werden.

Zum Abschluss möchte ich Ihnen noch etwas mitgeben, denn ich glaube, in diesem Punkt können wir alle noch etwas dazulernen: Wenn Sie das nächste Mal zu Hause oder auch beim Arzt Ihre e-card in der Hand haben, dann schauen Sie sich diese bitte einmal genauer an oder, besser noch, fühlen Sie sie. Sie werden darauf die Abkürzung SV für Sozialversicherung in Brailleschrift erkennen. Damit will ich verdeutlichen, dass es oft scheinbar kleine Dinge sind, die viel bewirken können und mehr Barrierefreiheit schaffen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

13.38


 


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