die in den Arbeitskräfteüberlassungsbetrieben tätig sind, die dort Verantwortung übernehmen –, haben gesagt: Wir wollen diese Branche aufwerten! (Abg. Haubner: Ja, eh!) Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Leiharbeit, in der Zeitarbeit haben schwierige Arbeitsbedingungen, müssen sich flexibel auf neue Bedingungen einstellen, und die Arbeitgeber haben erkannt, dass sie dafür eine entsprechende Ausbildung brauchen; daher, weil sie in die Zukunft gedacht haben, waren sie bereit, den Sozial- und Weiterbildungsfonds zu gründen.
Mittels des Sozial- und Weiterbildungsfonds war man in der Lage, über 20 000 Menschen in der Leiharbeit auszubilden, 500 von ihnen haben auch eine komplette Facharbeiterausbildung abgeschlossen. Genau diese Unternehmer, Herr Fachverbandsobmann Ing. Siegfried Frisch, Herr Fachverbandsgeschäftsführer Thomas Kirchner – das sind wahrscheinlich diejenigen, die sich in der Branche gut auskennen –, haben (neuerlich die Kopie eines Schriftstücks in die Höhe haltend) eine Vereinbarung unterschrieben (Abg. Belakowitsch: Das ist aber schon alt!), und die war die Basis für die Regelung des Gesetzgebers im Jahr 2017. (Abg. Belakowitsch: Wer war denn da Minister?)
Ihr ändert das heute einseitig. Das wird jetzt beliebig. Ist es in Zukunft so, Herr Generalsekretär, dass alles, was man mit der Wirtschaftskammer ausmacht, dann im Parlament geändert wird? (Abg. Haubner: Das war ja ganz etwas anderes!) Gehen wir in diese Richtung, ist das so? Das (neuerlich die Kopie eines Schriftstücks in die Höhe haltend) war 2017 (Abg. Belakowitsch: Na, die Schattenregierung ist halt abgewählt, tut mir leid!), genau diese Regelung; bis heute hat es keine Verhandlung mit dem Vertragspartner gegeben. (Abg. Haubner: Nicht jammern, arbeiten! Nicht jammern, arbeiten!) Ist das die Vorgangsweise einer Kooperation und einer Zusammenarbeit? – Ich sehe das nicht so! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Tanja Graf.)
Zum Zweiten: Alle Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer wissen, das ist befristet, und daher ist es so, dass gerade die Zahl der Menschen in der Zeitarbeit begrenzt ist. (Abg. Tanja Graf: Ein bisschen mehr Wertschätzung!) Unser Vorschlag ist daher, dass sie nach 18 Monaten Tätigkeit in einem Unternehmen einen individuellen Anspruch auf Übernahme haben, und genau das fordern wir. Fragen Sie einen Zeitarbeitnehmer in der Branche – alle werden sagen: Ja, das ist gescheit!
Fragen Sie einen Mitarbeiter oder einen Unternehmer, ob es Sinn macht, in einem Unternehmen mehr als 10 Prozent der Beschäftigten in Zeitarbeit zu haben, dann wird Ihnen jeder denkende Unternehmer und jeder Arbeitnehmer sagen: 10 Prozent der Beschäftigten in Zeitarbeit ist genug, alles andere ist Umgehung! (Abg. Haubner: Freiheit! Freiheit der Entscheidung, Herr Kollege! Freiheit der Entscheidung!) – In diesem Sinn: Unterstützen Sie unsere Anträge! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)
14.25
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 498 der Beilagen.
Hiezu liegt ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Vogl, Kolleginnen und Kollegen vor.
Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
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