Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 148

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Zur Frage 9:

Das Regierungsprogramm sieht die Einführung einer Schuldenbremse im Verfassungs­rang vor. Die Europäische Kommission hat Anfang Dezember 2017 einen Vorschlag vorgelegt, den Fiskalpakt aus dem Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steue­rung in der Wirtschafts- und Währungsunion in eine EU-Richtlinie zu transformieren, so wie das ursprünglich auch vorgesehen wurde. Diese Initiative hätte für die nationalen Regelungen einen umfassenden Reformbedarf bedeutet. Seitens des Bundesministe­riums für Finanzen wurde daher beschlossen, den Ausgang der Diskussion auf EU-Ebene vorerst abzuwarten. (Abg. Scherak: Sie könnten es eigentlich in der nächsten Legislaturperiode machen!)

Der Vorschlag der Europäischen Kommission hätte zu keiner 1:1-Umsetzung des Fiskalpaktes geführt. Ausgehend von diesen Entwicklungen forciert das BMF weiterhin die internen Vorarbeiten für eine Schuldenbremse im Verfassungsrang.

Zu den Fragen 10 und 11:

Die Bundesregierung hat mit dem Budgetvollzug 2018 und mit den ersten vorgelegten Budgets eindeutig belegt, dass sie einen Kurs zur Konsolidierung der Ausgaben ein­geschlagen hat. Dies wird auch eindeutig durch die Entwicklung der Ausgabenquote belegt. Die Ausgabenquote lag laut Statistik Austria 2016 noch bei 50,3 Prozent des BIPs. Im Jahr 2022 werden es nach dem geltenden Bundesfinanzrahmengesetz nur mehr 46,9 Prozent des BIP sein. Dieser Vergleich zwischen einer Fortschreibung der Ausgabenquote vom Beginn des Jahres 2017 und der geplanten Ausgabenquote 2022 zeigt, dass tatsächlich ein zweistelliger Milliardenbetrag eingespart wird.

Zur Frage 12:

Die Auszahlungen in der Finanzierungsrechnung in der Rubrik 0,1, Recht und Sicher­heit, sind gegenüber 2017 um 90,2 Millionen Euro und gegenüber dem Bundesvor­anschlag 2018 um 108,4 Millionen Euro gestiegen. Die Daten sind übrigens im Bericht zum Monatserfolg Dezember 2018 in der Tabelle 2 auf Seite 14 ausgewiesen, und ich erlaube mir, hier auch festzuhalten, dass es deswegen ja auch im Rahmen des Budgetausschusses vor wenigen Tagen die Chance gab, auch diese Punkte vertiefend zu diskutieren, und dass diese Punkte daher aus unserer Sicht bereits beantwortet sind.

Zur Frage 13:

Die Auszahlungen in der Finanzierungsrechnung in der Rubrik 2, Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie, sind gegenüber 2017 um 985,2 Millionen Euro gestiegen und gegenüber dem Bundesvoranschlag 2018 um 40,1 Millionen Euro gesunken. Die Da­ten sind im Bericht zum Monatserfolg Dezember in der auch schon vorher erwähnten Tabelle 2 auf Seite 14 ausgewiesen.

Zur Frage 14:

Die Auszahlungen in der Finanzierungsrechnung in der Rubrik 3, Bildung, Forschung, Kunst und Kultur, sind gegenüber 2017 um 194,2 Millionen Euro gestiegen und gegenüber dem Bundesvoranschlag 2018 um 48,6 Millionen Euro gesunken. Die Da­ten – das brauche ich nicht zu wiederholen – finden Sie in der bereits mehrfach erwähnten Tabelle, die auch die Grundlage für den Budgetausschuss gebildet hat.

Zur Frage 15:

Die Auszahlungen in der Finanzierungsrechnung in der Rubrik 4, Wirtschaft, Infra­struktur und Umwelt, sind gegenüber 2017 um 4 093,5 Millionen Euro und gegenüber


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