Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 150

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reichen Verwaltung und Förderungen sowie Maßnahmen, die zu mehr Steuergerech­tigkeit führen, erreicht werden.

Im Bereich der Steuergerechtigkeit soll auch eine österreichische digitale Konzern­steuer eingeführt werden, die wir im Rahmen der Regierungsklausur beschlossen haben, wobei wir da auch das, was im Rahmen des Ecofin im März dieses Jahres in Richtung einer europäischen Digitalsteuer beschlossen wird, entsprechend berücksich­tigen.

Weiters wird auch eine Informationsverpflichtung im Bereich der Sharing Economy eingeführt werden. Im Bereich des Onlineversandhandels sollen Maßnahmen gesetzt werden, die das Steueraufkommen sichern und auch faire Wettbewerbsbedingungen sicherstellen. Dafür soll die derzeit geltende Umsatzsteuerbefreiung für Einfuhren von geringem Wert, unter 22 Euro, abgeschafft werden.

Es werden Mehreinnahmen von rund 200 Millionen Euro pro Jahr im Bereich der Digitalsteuer erwartet, und die detaillierte Darstellung dieses Mehraufkommens wird auch im Rahmen der WFA erfolgen.

Zur Frage 24:

Die Regierungsvorlage zum Sozialversicherungs-Organisationsgesetz beinhaltet eine wirkungsorientierte Folgekostenabschätzung. Dieser sind Abschätzungen der finan­ziellen Auswirkungen dieses Reformvorhabens zu entnehmen, wonach die Effizienz­steigerungen durch die Strukturreform im Jahr 2020 mit rund 99 Millionen Euro bewer­tet werden, die bis zum Jahr 2023 auf rund 433 Millionen Euro ansteigen.

Zur Frage 25:

Erste Maßnahmen im Ausmaß von rund 1,5 Milliarden Euro wurden von der Bundes­regierung bereits umgesetzt. Schon mehrfach erwähnt: die Senkung der Arbeitslosen­versicherungsbeiträge, die Senkung der Umsatzsteuer im Tourismus, der Familien­bonus Plus.

Die Bundesregierung setzt diesen Kurs mit „Entlastung Österreich“ mit dem Minister­ratsbeschluss 41/13 fort und initiiert ein umfassendes sowie nachhaltiges Entlastungs­programm, welches in drei Stufen bis 2022 umgesetzt wird. Konkret sind folgende Maßnahmen geplant: im Jahr 2020: Entlastung von Geringverdienern, Entbürokratisie­rung und eine auch von Ihnen angesprochene erwartete Ökologisierung des Steuer­systems; in den Jahren 2021 und 2022: eine zusätzliche Entlastung von Lohn- und Einkommensteuerzahlern über den Steuertarif, die Attraktivierung des Wirtschafts­standorts zur Sicherung und zum Ausbau von Arbeitsplätzen und Vereinfachungen im Steuerrecht.

Ich finde es sehr angenehm, dass Sie uns durch Ihre dringlichen Fragen auch die Chance zur Beantwortung geben. Diese Dinge kann man nicht oft genug erwähnen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

„Entlastung Österreich“ ist damit die Grundlage für eine neue und nachhaltige Um­verteilung vom Staat zu den Bürgern und Unternehmern, beginnend mit den Jah­ren 2020 bis 2022 eben zusätzlich 4,5 Milliarden pro Jahr, und das auch mit der Sicherstellung, dass der Budgetvollzug und auch die Überschüsse, und damit die Basis für die Entschuldung Österreichs, in den nächsten Jahren gewährleistet und gesichert sind. Das ist auch die Grundlage eines fairen Generationenvertrags für alle Menschen in Österreich.

Zur Frage 26:

Bereits in der ersten Umsetzungsphase von „Entlastung Österreich“ ab 2020 werden Maßnahmen zur Ökologisierung des Steuersystems gesetzt werden. Dabei stehen


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