Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 151

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Maßnahmen aus der österreichischen Klima- und Energiestrategie im Mittelpunkt. (Abg. Schellhorn: Großartige Lesung!)

Ziel ist unter anderem, im Bereich der Mobilität ökologische Anreize zu schaffen und Fahrzeuge mit geringerem Schadstoffausstoß steuerlich zu begünstigen.

Darüber hinaus sind steuerliche Anpassungen auch in den Bereichen Photovoltaik, Biogas und Wasserstoff geplant. Zudem sollen aus ökologischen Überlegungen und auch im Sinne der Gleichbehandlung Bücher, Zeitungen, Zeitschriften künftig mit einem ermäßigten Steuersatz von 10 Prozent unterlegt werden, auch wenn diese in elektronischer Form erworben werden.

Auch da gilt, dass die entsprechenden Maßnahmen ohne Belastung der Steuerzahler implementiert werden; eine ehrliche Entlastung entgegen der Vergangenheit und dem Usus der letzten Jahrzehnte.

Zur Frage 27:

Die #mission 2030, die integrierte Klima- und Energiestrategie, beschlossen im Ministerrat am 28. Mai 2018, sieht vor, eine Zusammenstellung kontraproduktiver Sub­ventionen, die den Klima- und Energiezielen entgegenstehen, samt den damit ver­bun­denen Implikationen für den Wirtschaftsstandort Österreich vorzulegen. Zur Erar­bei­tung dieser Liste von Subventionen, die den Klima- und Energiezielen entgegenstehen, inklusive einer Darstellung der Implikationen für den Standort Österreich ist eine Arbeitsgruppe, auch mit Vertretern des BMF, des Ministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus und auch des Verkehrsministeriums, eingerichtet.

Derzeit wird geprüft, welche Förderungen welche Auswirkungen haben und gegebe­nenfalls auch auslaufen könnten. Das Ergebnis soll als Ausgangspunkt für die Be­seitigung dieser kontraproduktiven Anreize und Förderungen dienen.

Zu den Fragen 28, 29 und 31:

Dazu verweise ich im Sinne der Redundanz auf die Beantwortung der Frage 9.

Zur Frage 30:

Dieses Volumen kann über die Begrenzung des Wachstums der Staatsausgaben erzielt werden. Dazu finden derzeit weitere Analysen auch im Rahmen des Spending Review durch das BMF auch mit den anderen Ministerien statt.

Zu den Fragen 32 und 35:

Im Zusammenhang mit der Messung der kalten Progression gibt es mannigfaltige Konzepte und Interpretationen. Im allgemeinen Diskurs hat sich die Anpassung der Stufen des Einkommensteuertarifs in bestimmten Zeitabständen entsprechend der Entwicklung eines geeigneten Index zur Preissteigerung herauskristallisiert. Schät­zungen zeigen, dass die Anhebung der Stufen des Einkommensteuertarifs pro Pro­zent­punkt Inflation Kosten in der Größenordnung von rund 250 Millionen Euro verur­sachen würde.

Im Zeitraum von 2009 bis 2018 traten zwei Steuerreformen in Kraft, die jeweils mehrere Maßnahmen zur Senkung des Einkommensteuertarifs beinhaltet haben. Mit diesen Reformmaßnahmen wurden die Effekte der kalten Progression der letzten Jahre ausgeglichen.

Mit 2019 wurde überdies der schon erwähnte Familienbonus Plus mit einem Brutto­effekt von 1,5 Milliarden Euro beziehungsweise einem Nettoentlastungsvolumen von etwa 1,2 Milliarden Euro eingeführt.

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite