Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 152

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Im Zeitraum bis 2022 wird eine weitere Steuerreform wirken, bei der erneut der Steuertarif markant gesenkt werden wird. Da die kalte Progression bis 2022 von der zukünftigen Inflation abhängt, kann eine detaillierte Angabe auch in dieser Form und Kalkulation derzeit nicht erfolgen.

Zu den Fragen 33 und 34:

Die veranlagte Einkommensteuer und die Lohnsteuer wurden in dem von der Frage umfassten Zeitraum so wie fast alle gemeinschaftlichen Bundesabgaben nach dem einheitlichen Schlüssel verteilt, wobei unter Berücksichtigung von Ertragsanteilen und aufkommensabhängigen Transfers auf den Bund rund zwei Drittel und auf die Länder und Gemeinden rund ein Drittel entfallen. Der Anteil der Länder beträgt dabei rund 21 Prozent, derjenige der Gemeinden rund 12 Prozent.

Zu den Fragen 36 und 37:

Auch für die Jahre seit 2016 gilt, dass die Länder und Gemeinden mit rund einem Drittel an den Einnahmen an der veranlagten Einkommensteuer und der Lohnsteuer beteiligt sind. Da die aktuelle Finanzausgleichsperiode nur bis zum Ende des Jahres 2021 gilt, wird der Anteil in den Jahren 2022 und 2023 allerdings letztlich von den Regelungen des nächsten Finanzausgleichsgesetzes abhängen.

Zur Frage 38:

Die im Regierungsprogramm enthaltenen Reformvorhaben wirken sich aufgrund der bestehenden Verflechtung der Aufgaben und Finanzströme in mehrfacher Hinsicht auf die Bundesländer aus. So sieht das Regierungsprogramm etwa die verstärkte Zusam­menführung von Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung, die Reduk­tion der Transferströme unter Berücksichtigung der Wechselwirkung im Finanzaus­gleich, zum Beispiel Vereinheitlichung der Finanzierungstöpfe für den Gesundheits- und Pflegebereich, und die Vermeidung von überschneidenden Kompetenzen und Parallelstrukturen vor.

Umsetzungen von Verfassungsreformen wurden durch das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz bereits eingeleitet.

Im finanziellen Bereich werden die kommenden Finanzausgleichsgespräche für das Jahr 2021 ein geeigneter Rahmen sein, die Anliegen der Bundesregierung betreffend nachhaltige Reformen einzubringen.

Zur Frage 39:

Da nehme ich Bezug auf die Beantwortung zur Frage 30.

Zur Frage 40:

Das Koordinationskomitee tritt regelmäßig zum Austausch von Informationen und auch zur Erfüllung der im Österreichischen Stabilitätspakt vorgesehenen Koordinierungs­aufgaben zusammen. Es hat zuletzt in sehr konstruktiver Weise im Herbst 2018 getagt und wird im Frühling 2019 nach Vorbereitung durch die Beamtenebene neuerlich auf politischer Ebene zusammentreten.

Die gegenseitige Information und Abstimmung im ÖKK leistet einen wichtigen Beitrag zur gemeinsamen Erfüllung der Ziele des Österreichischen Stabilitätspakts und damit auch der Fiskalregeln der Europäischen Union durch Bund, Länder und Gemeinden.

Zur Frage 41:

Die kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen von Einzelmaßnahmen hängen von zahlreichen auf Individualebene zu treffenden Annahmen ab, wie zum Beispiel dem jeweiligen Erwerbsstatus, der jeweiligen Lebenserwartung oder etwa den bisherigen


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