und künftigen Beitragsgrundlagen. Derartige pauschale Aussagen im Hinblick auf mögliche Auswirkungen eines erhöhten Pensionsantrittsalters können daher nicht getroffen werden.
Zu den Fragen 42 und 43:
Im Regierungsprogramm bekennt sich die Bundesregierung zu einem stabilen und nachhaltigen Pensionssystem, das den Lebensstandard im Alter aufrechterhält und für die einzelnen Generationen einschätzbar bleibt. Zentral ist da unter anderem eine vorausschauende und effiziente Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik, die eine lange Beschäftigungs- und Beitragsdauer garantiert. Selbstverständlich legt das Bundesministerium für Finanzen aufgrund der budgetären Bedeutung ein großes Augenmerk auf die Entwicklung des Pensionsbereichs.
Zur Frage 44:
Die Hebesätze können nur auf Basis einer Gesetzesnovelle geändert werden. Eine entsprechende Gesetzesinitiative ist derzeit nicht in Diskussion.
Zur Frage 45:
Die Sitzungen der Alterssicherungskommission sind vom Vorsitzenden dieser Kommission anzuberaumen und zu leiten. Da dessen beziehungsweise deren Bestellung noch nicht erfolgte, kann keine Aussage getätigt werden, bis wann sich die Alterssicherungskommission konstituiert.
Zur Frage 46:
Diese hängt von der Konstituierung der Alterssicherungskommission ab. Da die Bestellung des beziehungsweise der Vorsitzenden noch nicht erfolgte, kann keine Aussage getätigt werden, bis wann sich die Alterssicherungskommission konstituiert.
Zur Frage 47:
Wie bereits in der Frage 24 ausgeführt, beinhaltet die Regierungsvorlage zum Sozialversicherungs-Organisationsgesetz eine wirkungsorientierte Folgekostenabschätzung. Dieser sind Abschätzungen der finanziellen Auswirkungen dieses Reformvorhabens zu entnehmen. Demnach werden die Effizienzsteigerungen durch die Strukturreform im Jahr 2020 mit rund 99 Millionen Euro bewertet, die bis zum Jahr 2023 auf rund 433 Millionen Euro ansteigen werden.
Zur Frage 48:
Aufgrund der vom Bundesministerium für Finanzen errechneten Abgaben nach einheitlichem Schlüssel werden die Beiträge des Bundes gemäß § 57 Abs. 1 Z 1 und 2 ermittelt. In weiterer Folge werden diese Beiträge an die Landesgesundheitsfonds ausgezahlt.
Zur Frage 49:
Im Interesse der in Österreich lebenden Menschen sind die Vertragsparteien Bund und Länder und Sozialversicherung übereingekommen, die im Jahr 2013 begonnene Gesundheitsreform konsequent weiterzuführen. Das heißt, das eingerichtete Zielsteuerungssystem zur Steuerung von Struktur, Organisation und Finanzierung der Gesundheitsversorgung wird fortgeführt. Damit soll auch sichergestellt werden, dass sich mittels vereinbarter Ausgabenobergrenzen die öffentlichen Gesundheitsausgaben gleichlaufend zum nominellen Wirtschaftswachstum entwickeln. Es wird damit ein wesentlicher Beitrag zur Erfüllung des Österreichischen Stabilitätspakts geleistet.
Ich hoffe, dass die Fragen, die wir heute Vormittag um 10 Uhr erhalten haben (Abg. Meinl-Reisinger: Das ist halt so!), damit in der zur Verfügung stehenden Zeit entsprechend ausführlich beantwortet sind.
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