Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 184

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Bauprojektes seitens des Verfassungsdienstes? – Sie haben dann im Ausschuss ge­meint, Sie wüssten nichts von so einem Prüfungsauftrag. Wenn ich ein Gutachten in Auftrag gebe, wie ich es auch selbst getan habe, dann werde ich dieses Gutachten natürlich veröffentlichen, sobald ich es habe, weil ich daran interessiert bin, dass die Öffentlichkeit transparent erkennen kann, worum es geht, und sich dementsprechend auch eine Meinung bilden kann.

Wenn Sie hingegen eine Prüfung in Auftrag geben, dann halten Sie das verschlossen, geben das nicht der Öffentlichkeit preis, wiewohl Sie von uns darum ersucht und dazu aufgefordert worden sind.

Wir haben daher am 4. Dezember des letzten Jahres eine schriftliche parlamentarische Anfrage an Sie gerichtet, der Kulturausschuss fand am 28. November statt, Sie haben gesagt, Sie wissen nichts von einem Auftrag. Als Antwort auf diese parlamentarische Anfrage haben Sie dann tatsächlich zugegeben, dass dieses Prüfverfahren des Verfas­sungsdienstes bereits seit Mitte Oktober abgeschlossen sei oder gewesen wäre, dass Sie es uns aber nicht zur Verfügung stellen und auch inhaltlich nicht sagen, was da drinsteht. Das, Herr Minister, verstößt eindeutig gegen das Interpellationsrecht der Par­lamentarier, das ist eindeutig eine Missachtung der Auskunftspflicht der Regierung gegenüber dem Parlament.

Ich frage mich nur: Warum wollen Sie uns nicht sagen, was da drinsteht? Warum enthalten Sie uns das vor? Sie begründen das, indem Sie sagen, Sie warten noch damit, Sie brauchen das als Ultima Ratio für den Fall, dass es ganz brenzlig wird.

Ja wann, Herr Minister, wird es denn Ihrer Meinung nach brenzlig? – Es besteht wieder die Möglichkeit, dass der Welterbestatus durch die Unesco Ende Juni endgültig verloren geht. Jedes Jahr findet einmal eine solche Sitzung statt. Auch heuer könnte es sein, dass es zu spät ist. Die Ultima Ratio ist Ihrer Meinung nach wann? Wenn der Welterbestatus bereits gefallen ist? – Dann ist es zu spät.

Dann haben Sie noch geschrieben, dass Sie sämtliche Gutachten prüfen wollen, die zusätzlich hereinkommen könnten, unter anderem auch das von mir in Auftrag gege­bene, das von Professor Öhlinger ganz deutlich beantwortet worden ist. Sie ha­ben darum ersucht, dass Sie dieses Gutachten bekommen, ich habe es Ihnen gege­ben, das hätte ich nicht tun müssen, das war freiwillig. Sie hätten auch die Verpflich­tung gehabt und haben Ihre Verpflichtung nicht eingehalten. Jetzt haben Sie gesagt, Sie wollen dieses, mein Gutachten prüfen, und ich frage Sie: Wie lange brauchen Sie eigentlich für diese Prüfung? – Wir erinnern uns, dass heute Klubobmann Wöginger und Sie, Herr Klubobmann Rosenkranz, im Zusammenhang mit den Anträgen zur Kar­freitagsregelung gemeint haben, ein paar Stunden Zeit müssen für fünf Seiten genü­gen, damit sich die Juristen das anschauen können. Jetzt gibt es dieses Gutachten von mir aber schon seit sechs Wochen, glaube ich; ich denke, das ist Zeit genug für die Juristen. (Abg. Rosenkranz: Das ist eh super!) Sie haben seitens der Regierung sicher Zeit genug gehabt, das zu prüfen. Oder geben Sie dann für dieses Gutachten neuerlich ein Gutachten in Auftrag, um das zu prüfen? Und was ist dann mit der Prüfung der Prüfung des Gutachtens?

Irgendwann einmal muss es doch genug sein. Ich würde sagen, es ist genug und Sie hätten jetzt Handlungsbedarf. Sie wissen auch, Herr Minister (Bundesminister Blümel schaut auf sein Smartphone) – falls es Sie überhaupt interessiert, das weiß ich nicht genau, sonst interessiert es vielleicht irgendjemand anderen in diesem Saal –, dass ich das Welterbe schützen möchte. Sie hätten in mir einen potenten Verbündeten. Ich glaube nur, dass Sie mich nicht brauchen, weil Sie andere Verbündete haben, und zwar Verbündete, die Sie im Wahlkampf finanziell unterstützt haben – Verbündete, von


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