Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 226

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Alle Krisenpflegeeltern, die vor dem Urteil das Geld bekommen haben, werden es mit dieser Regelung auch in Zukunft bekommen. Man könnte also von einer Punktlandung sprechen und erwarten, dass sich alle bei unserer Ministerin für ihr engagiertes Han­deln bedanken würden – doch weit gefehlt! Mit Verdrehungen, Missinterpretationen und Unterstellungen wurde und wird eine Verunsicherung betrieben, die offensichtlich zum System erklärt werden soll, denn genau die gleiche Vorgehensweise wurde bei der erhöhten Familienbeihilfe für Menschen mit Behinderung gewählt: eine Verunsiche­rungstaktik sondergleichen, die jeglicher Grundlage entbehrt hat. In diesem Bereich ist nach der Korrektur nicht ein einziger Fall bekannt geworden, bei dem die Ansprüche nicht erfüllt worden wären.

Auch diesmal, beim Kinderbetreuungsgeldgesetz, ist es so, dass alle Krisenpfle­ge­eltern, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, so wie vor dem Urteil auch jetzt ihr Geld bekommen werden – und zwar, meine Damen und Herren, rückwirkend mit jenem Datum, an dem die Zahlungen eingestellt wurden. Es wird hier keine Lücke oder Nachteile für die betroffenen Krisenpflegeeltern geben.

Dennoch sind wir im Zuge der Beratungen draufgekommen, dass bei den Vorausset­zungen für die Bezugsberechtigung einiges an Verbesserungspotenzial gegeben ist. Ich spreche zum Beispiel von den 91 Tagen durchgehender Wohn- und Wirtschafts­gemeinschaft, die notwendig sind, dass von einem gemeinsamen Haushalt im Sinne des Gesetzes gesprochen werden kann. Diese 91 Tage sind keine neue Regelung, die in diesem Gesetz gefunden wurde, sondern sie waren auch schon Rechtsbestand lange vor dem Urteil des OGH. Diese 91 Tage sind Voraussetzung nicht nur für Krisen­pflegeeltern, sondern ebenso für Pflegeeltern, Adoptiveltern und auch leibliche Eltern. Dies ist daher im Sinne der Verhinderung einer Diskriminierung notwendig.

Dennoch haben wir im Ausschuss zugesagt, dieses Thema einer Evaluierung zuzu­führen, und um eben das Vertrauen der Opposition nicht zu sehr zu strapazieren, haben wir dies auch in die Form einer Ausschussfeststellung gegossen. Diese Aus­schussfeststellung möchte ich Ihnen, meine Damen und Herren, hier ebenfalls zur Kenntnis bringen. 

„Der Ausschuss für Familie und Jugend geht davon aus, dass die im Kinderbetreu­ungsgeldgesetz definierte Dauerhaftigkeit der Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft im Ausmaß von mindestens 91 Tagen als Voraussetzung für eine Anspruchsberechtigung für alle Eltern unter Berücksichtigung des Kindeswohls und im Hinblick auf die Treffsicherheit dieser Anspruchsvoraussetzung einer Evaluierung unterzogen wird.“

Ich glaube, damit haben wir wirklich unseren guten Willen bezeugt, und ich danke auch allen Parteien, die dieser Ausschussfeststellung zugestimmt haben.

Meine Damen und Herren! Mir als Vorsitzendem des Familienausschusses ist es ein großes persönliches Anliegen, dass wir gerade in diesem Ausschuss ein gutes und auf einem gewissen Grundvertrauen basierendes Miteinander-Arbeiten möglich machen. Auch wenn klar ist, dass in der politischen Auseinandersetzung unterschiedliche Po­sitionen herausgearbeitet werden müssen und manchmal auch die Zuspitzung eines Themas notwendig ist, sollten wir einen Grundkonsens der Fairness nicht verlassen, die Leidtragenden solcher Konflikte sind schlussendlich immer die betroffenen Bürge­rinnen und Bürger.

Als Ausschussvorsitzender reiche ich allen Parteien gerne die Hand zur Zusam­men­arbeit und danke Ihnen, Frau Ministerin, für die schnelle und kompetente Reparatur des vorliegenden Kinderbetreuungsgeldgesetzes. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

19.44


 


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