Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 227

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Zinggl. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


19.44.49

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (JETZT): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Ausschussvorsitzender Sieber, die Sache ist ja viel einfacher. Da gibt es Eltern, die erklären sich freiwillig bereit, dort einzuspringen, wo Not ist, wo Kinder zurück­geblieben sind – die Eltern sind nicht mehr da, aus welchen Gründen auch immer –, und kurzfristig entscheiden sie sich, dass sie da etwas tun und dass sie sich vorüber­gehend um diese Kinder kümmern, bis eine generelle Lösung gefunden wird.

Diese Kinder werden oft in einem ganz schlechten Zustand übernommen – verlaust, krank, ohne gescheites Gewand (Zwischenruf des Abg. Sieber) –, und jetzt ist es doch traurig und frech, diesen Eltern das Kinderbetreuungsgeld zu streichen (Abg. Schimanek: Nein, nein, nein!), nur weil sie diese Kinder weniger als drei Monate be­treuen. Das ist so. Sie sparen bei diesen freundlichen, hilfsbereiten Menschen, das ist kleinlich. (Abg. Sieber: Sparen?) Sie sparen auf Kosten von hilfsbereiten Menschen ein bisschen Geld.

Und das Zweite – das ist auch traurig –: Sie, Frau Ministerin, haben noch im Septem­ber im Ö1-„Mittagsjournal“ gesagt, dass Sie diesen Eltern auch in Zukunft ein Kinder­betreuungsgeld zukommen lassen, auch wenn sie die Kinder weniger als drei Monate betreuen, also unabhängig von der Dauer der Betreuung. – Ein halbes Jahr später haben Sie das vergessen. Das ist so ähnlich wie jetzt beim Karfreitagsgesetz: Zuerst wird gesagt, niemandem wird etwas weggenommen, dann doch. – Na ja, ich erinnere an dieses Versprechen und bringe einen Entschließungsantrag seitens meiner Kollegin Daniela Holzinger ein, die jetzt kurzfristig erkrankt ist.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen be­treffend „Kinderbetreuungsgeld für Krisenpflegeeltern“

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie und Ju­gend, wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, mit der Krisen- und Kurzzeitpflegeeltern der Anspruch auf Kinderbetreu­ungsgeld ab dem ersten Tag der Betreuung und für die tatsächliche Dauer der Be­treuung und Pflege gewährt wird.

*****

So würde sich das gehören! Ich befürchte, dass Sie kein Verständnis dafür haben. – Danke. (Beifall bei JETZT.)

19.46

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Kinderbetreuungsgeld für Krisenpflegeeltern

 


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