Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 230

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19.50.41

Abgeordneter Christian Kovacevic (SPÖ): Frau Präsidentin! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Hohes Haus! Wir haben von den Vorrednerinnen und Vorrednern erklärt bekommen, worum es geht: Wir befassen uns hier bei diesem Gesetzentwurf mit den Krisenpflegefamilien, und es geht um den Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld.

Diese Debatte ist im ganzen Zusammenhang gesehen meines Erachtens sehr bedau­erlich verlaufen. Mit diesem Vorschlag gibt es künftig einen Anspruch auf Kinder­be­treuungsgeld, Frau Ministerin und KollegInnen von FPÖ und ÖVP, und auch der Bezug der Familienbeihilfe soll sichergestellt werden, aber dieser Anspruch besteht erst nach 91 Tagen.

Jetzt ist es egal, ob es sich dabei um eine Reparatur handelt, wie Sie das immer wieder beteuern, oder nicht – das ist nicht der springende Punkt! Eine Reparatur des Gesetzes ist okay, die hätte das Gesetz sowieso benötigt, das hätte es sowieso gebraucht, aber bei einer Reparatur hätte ich mir erwartet, dass wir das schneller erledigen, dass wir das schon im Herbst machen, dass das schon im Oktober oder im November behandelt wird.

Frau Minister, Sie haben im September 2018 angekündigt, dass Sie sich sofort um alternative Lösungen bemühen wollen, weil, so wie Sie gesagt haben, diese Entscheidung des OGH weder menschlich noch politisch vertretbar sei. Sie haben gesagt, dass Sie die Neuregelung noch letztes Jahr, also 2018, parlamentarisch um­set­zen wollen.

Wenn wir von einer Reparatur sprechen, das heißt, wenn es wirklich nur um Forma­litäten geht, damit der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt ist, dann akzeptiere ich das, aber wenn wir jetzt so viel Zeit haben verstreichen lassen, dass wir über ein halbes Jahr warten, und dann wird diese wirklich nur Minireparatur vorgelegt, dann, muss ich sagen, ist das von unserer Seite aus gesehen ganz einfach zu wenig. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir haben von Anfang an, seit Bekanntwerden des Gerichtsentscheides, vehement eingefordert, dass Krisenpflegeeltern ein Kinderbetreuungsgeld erhalten müssen, und zwar ab dem ersten Betreuungstag und nicht erst nach drei Monaten. Das ist der springende Punkt.

Auch die Argumentation, dass Sie, Frau Ministerin, Krisenpflegeeltern gleich behan­deln wie alle anderen Eltern, ist für uns nicht zufriedenstellend. Krisenpflegeeltern dürfen aufgrund ihrer besonderen Funktion eben nicht gleich behandelt werden, son­dern wir müssen diesbezüglich eine Lösung finden, die den Bezug ab dem ersten Tag gewährleistet. Genau das war unsere Forderung von Beginn an und genau diese Forderung haben wir auch in den bisherigen Diskussionen im Ausschuss kundgetan. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte auf noch einen Punkt in diesem Gesetzentwurf eingehen. Bezüglich des Familienzeitbonus, bezüglich dieses Papamonats wird auch angegeben, dass künftig Bestätigungen von Krankenhäusern zu erbringen sind. Es geht darum, wenn zum Beispiel ein Frühchen im Inkubator liegt, dass die Eltern dann acht Stunden lang das Kleine betreuen und pflegen müssen. Wir fragen uns ganz einfach, wie das in der Praxis funktionieren soll – also unseres Erachtens ist dieser Entwurf nicht praxis­taug­lich. Natürlich werden die Eltern immer so gut es geht vor Ort sein, aber wie soll ich mir die Pflege oder in dem Sinne eine Betreuung eines Frühchens vorstellen? – Wir sind der Meinung, dass das in der Praxis so nicht umgesetzt werden kann.

Noch einmal: Wir fordern weiterhin das Kinderbetreuungsgeld für Krisenpflegeeltern ab dem ersten Tag und nicht erst nach drei Monaten. Wir sehen da ganz einfach Sie als


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