Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 236

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würden wir eine spezielle Personengruppe bevorzugen, wäre das definitiv eine Ungleichbehandlung der Krisenpflegeeltern gegenüber allen anderen Eltern.

Krisenpflegeeltern werden dennoch anders behandelt als Eltern oder Adoptiveltern, denn sie bekommen zusätzliche Leistungen, die von den Ländern ausbezahlt werden. Die konkrete Ausgestaltung und die finanzielle Abgeltung sind in jedem Bundesland anders geregelt. Krisenpflege ist aber – wie wir es schon gehört haben – Aufgabe der Bundesländer. Nichtsdestotrotz unterstützt der Bund die Krisenpflegeeltern zusätzlich und zahlt entsprechende Familienleistungen aus.

Krisenpflegeeltern sind couragiert und engagiert, haben manchmal sicherlich daran zu knabbern, wenn traumatisierte Kinder zu ihnen kommen; es ist sicherlich nicht einfach, ein Kind nach ein paar Wochen wieder abzugeben, und deswegen werden sie von unserer Gesellschaft für diese Leistung auch sehr geschätzt und anerkannt. Natürlich sollen sie daher auch Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe erhalten, aber unter denselben Voraussetzungen, wie diese auch anderen Eltern zugestanden werden.

Ich möchte noch auf die Gesetzesreparatur zum Thema Familienzeitbonus – auch Papamonat genannt – eingehen, hinsichtlich der Geburt von Frühchen. Bislang kann der Familienzeitbonus nur in Anspruch genommen werden, wenn ein gemeinsamer Haushalt von Vater, Mutter und Kind besteht. Ein gemeinsamer Haushalt macht natür­lich Sinn, der Familienzeitbonus ist ja dafür gedacht, dass die Väter kurz nach der Geburt – und ich freue mich sehr, wenn wir die Väterbeteiligung erhöhen können – die Mütter und die Babys unterstützen und vor allem eine innige Bindung zum Baby aufbauen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Nichtsdestotrotz ist es in einigen Fällen passiert, dass die Möglichkeit, den Familien­zeitbonus in Anspruch zu nehmen, nicht gegeben war, wenn das Baby als Frühchen zur Welt kam und nicht innerhalb von drei Monaten zu Hause war, denn der Familien­zeitbonus kann nur innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt bezogen werden. Jetzt haben wir gesagt, wenn es bei einem Frühchen eine medizinische Indikation gibt, dass es noch im Spital bleiben muss, kann der Vater den Familienzeitbonus dennoch in Anspruch nehmen.

Ich freue mich sehr darüber, weil ich glaube, dass das ganz wichtig ist. Es ist nicht relevant, ob das Baby zu Hause ist oder ob es im Spital ist und noch im Brutkasten sein muss; ich glaube, je früher man eine Bindung zu einem Baby aufbauen kann, umso besser ist es. Wie gesagt, ich freue mich im Speziellen, wenn wir die Väter­beteiligung noch erhöhen können, wenn Väter sich stärker um die neugeborenen Babys kümmern und die Mütter dahin gehend unterstützen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Abschließend möchte ich noch eines sagen: Wir sind gerade dabei, das Kinderbetreu­ungsgeldkonto, so wie wir es jetzt haben, und den Familienzeitbonus – beides gibt es seit 1. März 2017 – zu evaluieren. Da der Bezug von Kinderbetreuungsgeld in seiner längsten Ausformung 35 Monate möglich ist, gestehen Sie mir bitte zu, dass ich mir für diese Evaluierung zumindest drei Jahre Zeit nehme, denn dann können wir wirklich Rückschlüsse ziehen, Lösungen finden und Maßnahmen treffen, um das Kinderbetreu­ungsgeld für die Eltern in Österreich noch besser auszugestalten und auch den Fami­lienzeitbonus besser umzusetzen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

20.09


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Erasim. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


 


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