Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 235

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leiten, die eine ausreichende finanzielle Unterstützung für Krisen- und Kurzzeit­pfle­ge­eltern, unabhängig von der Dauer des Betreuungsverhältnisses, gewährleistet.“

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Die beiden eingebrachten Anträge, der Abände­rungs­antrag und der Entschließungsantrag, sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet hat sich die Frau Bundesminister. – Bitte, Frau Minister.


20.00.59

Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß: Frau Präsidentin! Liebe Österreicher, liebe Öster­reiche­rinnen! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Wir haben es bereits gehört: Krisenpflegeeltern geben unseren Kindern Halt, Wärme und Nähe, und das meistens für wenige Wochen; und zwar genau dann, wenn die eigene Familie nicht zur Verfügung steht. Als Familienministerin ist es mir natürlich ein Anliegen, dass un­sere Kleinsten, und in diesem Fall auch die Schwächsten, bestmöglich betreut und begleitet werden, dass sie unterstützt werden, und zwar während jener Zeit, während der abge­klärt wird, ob sie zu ihrer Familie zurückkönnen oder ob sie dauerhaft zu einer Pflege­familie müssen.

Kinder aus krisengeschüttelten Familien sind in vielen Fällen traumatisiert, aber sie wollen genauso versorgt, geliebt, gefördert und gestärkt werden, wie alle unsere Kinder. In solchen Situationen ist es ganz wichtig, dass wir stabile Betreuungspersonen finden, und das sind die Krisenpflegeeltern. Krisenpflegeeltern übernehmen daher für einige Wochen die Verantwortung für ein Kind, wenn es eine besondere Unterstützung braucht. Demzufolge hat der Oberste Gerichtshof auch festgelegt, dass Krisenpflege­eltern – und wir haben es bereits gehört – keine Eltern im Sinne des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs sind, da sich in diesen wenigen Wochen laut OGH keine Eltern-Kind-ähnliche Beziehung aufbaut. Diese Rechtsprechung hat zur Folge, dass alle Krisenpflegeeltern mangels Erfüllung des Elternbegriffs kein Kinderbetreuungsgeld mehr bekommen.

Krisenpflegeeltern – und ich glaube, da sind wir uns einig – verdienen unsere vollste Anerkennung und unsere Wertschätzung, weil sie eine sehr wertvolle Arbeit leisten. Wir passen jetzt das Gesetz an, und zwar dahin gehend, dass Krisenpflegeeltern allen anderen Eltern gleichgestellt sind – nämlich sowohl Adoptiveltern als auch leiblichen Eltern als auch Pflegeeltern – und damit Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld haben, sobald sie das Kind länger als 91 Tage betreuen. Auch die Familienbeihilfe wird den Krisenpflegeeltern vom ersten Tag an gewährt.

Die Anpassung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes erfolgt rückwirkend, sprich, wir haben zwar einige Monate gebraucht, um dieses Gesetz zu reparieren, aber alle Eltern bekommen, wenn sie das Kind länger als 91 Tage betreuen, das Kinderbetreuungsgeld ohne Lücke rückwirkend ab 1. Juli 2018 ausbezahlt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Um es noch einmal zu sagen: Auch vor der Reparatur dieses Gesetzes und vor der Umsetzung des OGH-Urteils haben Krisenpflegeeltern, die das Kind weniger als 91 Tage bei sich hatten, kein Kinderbetreuungsgeld bekommen. Wie gesagt, Krisen­pflege­eltern werden jetzt gleich behandelt wie alle anderen Eltern. Wir haben verfas­sungsrechtlich eine Gleichbehandlungspflicht. Würden wir Kriseneltern bevorzugen,


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