Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 247

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den Kindern auf der anderen Seite. Es führt aber auch dazu, dass sich Väter fortan viel mehr um die Betreuung ihrer Kinder sorgen, als wenn das nicht der Fall wäre.

Daher ist es auch von zentraler Bedeutung, dass wir in der Diskussion um den Papamonat in der Tat einen Schritt nach vorne machen. Die Diskussion hat mit Jahresbeginn wieder Fahrt aufgenommen. Einerseits hat Vizekanzler Strache einen Papamonat in Anspruch genommen, andererseits hat Sozialministerin Hartinger-Klein einen Vorstoß in der Sendung „Im Zentrum“ – nein, nicht „Im Zentrum“ (Abg. Schimanek: In der „Pressestunde“ war das!) – ja, genau! –, in der Sendung am Sonn­tagvormittag gemacht. Wer aber in dieser Frage immer wieder bremst, das ist die ÖVP.

Es ist verwunderlich, dass sie immer wieder bremst, und eigentlich nicht ganz nach­vollziehbar. Die Regelung ist derzeit so, dass es den Papamonat zwar gibt, aber eigentlich wenig Anreiz besteht, diesen Papamonat in der Tat in Anspruch zu nehmen. Warum? – Weil es keinen Rechtsanspruch gibt und weil es keinen Kündigungsschutz gibt. Schaut man sich die Zahlen an, in welchem Ausmaß der Papamonat bislang in Anspruch genommen wurde, so sieht man, dass es in etwa 7 000 Fälle waren – da sind aber jene inkludiert, die in der Tat einen Rechtsanspruch darauf haben, nämlich die Beamten.

Würde es einen Rechtsanspruch mit Kündigungsschutz geben und würde es eine bes­sere finanzielle Absicherung für den Papamonat geben, als es derzeit der Fall ist, dann – da bin ich mir sicher – würde dieser Papamonat viel stärker in Anspruch ge­nommen werden, als es derzeit der Fall ist.

Als aber die Diskussion auf die Frage des Rechtsanspruchs im Zusammenhang mit dem Papamonat gekommen ist, hat sich die ÖVP, namentlich Frau Ministerin Schramböck, ziemlich schroff zu Wort gemeldet und gemeint, na ja, das gehe für die Wirtschaft überhaupt gar nicht, das gehe doch nicht, und sie hat postwendend eine Entlastung für die Wirtschaft gefordert, weil ein Papamonat nämlich der Wirtschaft schade.

Die ÖVP ist jetzt ein bisschen von der Bremse gestiegen, als sich herausgestellt hat, dass sich eine Richtlinie der EU anbahnt, die einen Vaterschaftsurlaub im Ausmaß von zehn Tagen mit Rechtsanspruch und mit finanzieller Absicherung vorsieht.

Meine Damen und Herren, beim vorigen Tagesordnungspunkt haben wir schon einmal über den Papamonat gesprochen, und da haben Sie als Regierungsfraktionen schon die Chance gehabt, dem Papamonat mit Rechtsanspruch zuzustimmen – Sie haben es aber nicht getan. Ich will es daher noch einmal wissen – wir geben Ihnen eine zweite Chance – und bringe einen Antrag ein, der wie folgt lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen be­treffend „Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Familienzeit (Papamonat)“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Ge­sund­heit und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungs­vorlage für einen Rechtsanspruch auf Familienzeit samt Kündigungsschutz zuzuleiten.“

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Wenn Sie, meine Damen und Herren von FPÖ und ÖVP, zu diesem Papamonat stehen, dann stimmen Sie jetzt zu! – Danke sehr. (Beifall bei Jetzt.)

20.46

 


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