Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 248

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Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Familienzeit (Papamonat)

eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 10 in der 63. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Antrag 185/A(E) der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Schaffung der Möglichkeit, Väterkarenz auch im Anschluss an den Familienzeitbonus in Anspruch zu nehmen (493 d.B.)

Seit Jahresbeginn ist das Thema Familienzeitbonus (Papamonat) wieder präsent. Die österreichische Gesetzgebung sieht dabei eine Ungleichbehandlung zwischen Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst gegenüber jenen in der Privat­wirtschaft vor, da es für erstgenannte bereits jetzt einen Rechtsanspruch gibt, während ArbeitnehmerInnen in der Privatwirtschaft auf die Zustimmung der Arbeit­geberInnen angewiesen sind. Abhängig von der Lebenssituation gehen den werden­den Eltern bei ihrer Entscheidungsfindung verschiedene Überlegungen durch den Kopf. Da ist zum einen die eventuelle Angst vor einer Kündigung oder die Sorge, im Job etwas zu versäumen, unersetzlich zu sein oder dadurch berufliche Nachteile zu haben, wenn der Papamonat in Anspruch genommen wird. Gerade in diesen ersten Wochen des Le­bens beginnen aber Bindungen zu den wichtigsten Bezugspersonen zu entstehen, die dann im Zuge des Miteinanders noch gestärkt und gefestigt werden. Das Gefühl, etwas von der Entwicklung des Kindes zu versäumen, kann durch einen Papamonat und später durch geteilte Karenz deutlich verringert werden.

So meint auch Florian Holzinger, Experte für Genderforschung vom Institut „Joaneum Research“: „Untersuchungen zeigen: Wenn sich Väter bereits von Beginn an in die Kinderbetreuung involvieren, also bereits direkt nach der Geburt, so wirkt dies nach­haltig und führt dazu, dass sie sich auch an der Kinderbetreuung beteiligen, wenn die Kinder älter werden. Es fördert die emotionale Bindung zwischen Kindern und Vätern. Daher ist es sinnvoll, das Instrument ‚Papamonat‘ für alle Väter zu ermöglichen, denn dadurch könnte auch die Beteiligung der Männer am Kinderbetreuungsgeld steigen. Ein Rechtsanspruch ist hier sicher ein wichtiger Schritt.“1

Dies scheinen nach einem Vorstoß von Ministerin Hartinger-Klein nun auch VertreterIn­nen der ÖVP verstanden zu haben und haben einen Rechtsanspruch auf den Papa­monat in Aussicht gestellt.

In Hinblick auf die geplante EU-Richtlinie für einen europaweiten Vaterschaftsurlaub von 10 Tagen hat Österreich nun die Chance, eine Vorreiterrolle in Europa einzuneh­men, indem man eine Regelung schafft, welche das Mindestmaß von 10 Tagen auf einen Monat ausdehnt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Ge­sund­heit und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungs­vorlage für einen Rechtsanspruch auf Familienzeit samt Kündigungsschutz zuzuleiten.“

 


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