Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 273

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sionsansprüchen und Armut im Alter führen. Zudem entsteht eine enorme Belastung, wenn Pflege, Familie und Beruf nebeneinander geschultert werden müssen.

Die vorgeschlagenen Änderungen, sehr geehrte Damen und Herren, sehen einen Rechtsanspruch auf Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit für Betriebe mit mindestens fünf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor. In kleineren gibt es die Möglichkeit, durch Betriebsvereinbarungen einen Rechtsanspruch festzulegen. Die Änderungen sollen mit 1. Juli 2019 in Kraft treten.

Im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist diese Gesetzes­än­derung ein wichtiger Schritt. Pflege im Familienkreis kann so leichter bewältigt werden. Daher bitte ich Sie, werte Kolleginnen und Kollegen, um Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

22.12

22.12.20


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich darf den Antrag 577/A dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuweisen.

Die Tagesordnung ist nach hitzigen Debatten und einzelnen Sticheleien doch wieder gut zu Ende gegangen.

22.12.43Einlauf


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf noch mitteilen, dass die Anträge 612/A(E) bis 665/A(E) eingebracht worden sind.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 22.13 Uhr, das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung, ein.

Diese Sitzung ist geschlossen.

22.12.55Schluss der Sitzung: 22.12 Uhr

 

 

 

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