17.33

Abgeordneter Christoph Stark (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolle­ginnen und Kollegen im Hohen Haus! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Ich darf nun zu einer deutlich einfacheren Materie als die der Pflege kommen, nämlich zur Materie des Staatsdruckereigesetzes, und ich gehe hier von Einstimmigkeit aus, die ich hiermit als solche bezeichne und auch ankündigen darf. Wir behandeln, wie gesagt, das Staatsdruckereigesetz, das das Manko im Hinblick auf das EU-Wettbewerbsrecht be­seitigt.

Die Österreichische Staatsdruckerei wurde – und damit darf ich einen kleinen ge­schichtlichen Bogen spannen – 1804 als k. k. Hof- und Staatsdruckerey gegründet, 1999 als GmbH abgespalten und schließlich im Jahr 2000 privatisiert. Seit 2006 werden alle – alle! – österreichischen Sicherheitsdokumente im Hochsicherheitsraum der Österreichischen Staatsdruckerei mit den Daten unserer Bürgerinnen und Bürger personalisiert und an die gewünschten Adressen verschickt. Es werden hier auch Sicherheitsprodukte anderer Art, nämlich Briefmarken und anderes, für Kundinnen und Kunden auf vier Kontinenten – also fast für die gesamte Welt – produziert. Seit Novem­ber 2011 notiert die Österreichische Staatsdruckerei auch an der Wiener Börse.

Auch die Bilanz der Staatsdruckerei kann sich sehen lassen: Der Umsatz wurde bei­spielsweise von 40 Millionen Euro im Jahr 2015 auf 46,7 Millionen Euro im Jahr 2017/18 gesteigert, ebenso die Exportquote von 7,3 auf 10,7 Prozent, also auch das ist eine durchaus erfolgreiche Geschichte, die vor allem die 148 Mitarbeiterinnen und Mitar­beiter schreiben.

Sie ist somit ein Paradebeispiel, wie man aus einem Staatsbetrieb einen Marktführer und mehr noch, sogar einen Innovation Leader machen kann. Damals – 2000 – wur­den die Verantwortlichen für die Privatisierung durchaus gescholten. Heute ist die Österreichische Staatsdruckerei ein grundsolides Unternehmen und ein Hightechvor­zeigebetrieb. Die Kunden auf vier Kontinenten zeigen auch, dass man im Ausland auf österreichische Qualität setzt, und die Anzahl von Produkten in den verschiedensten Bereichen unterstreichen auch die Innovationen des Unternehmens.

Die Staatsdruckerei ist aber auch im digitalen Bereich auf dem Vormarsch: 2006 wurde der E-Reisepass eingeführt, und im digitalen Ausweissystem, der MIA-App, können Dokumente wie Führerschein und andere auf dem Smartphone angezeigt werden. Natürlich gibt es auch da die Wahlmöglichkeit zwischen der digitalen und der analogen Welt.

Daneben ist aber gerade die Sicherheit ein ganz, ganz wichtiger Grundpfeiler der Staatsdruckerei. Diese ist ein wichtiger Partner für Österreich und ihre Kunden auf der gesamten Welt. Gerade in diesem Bereich sind die Daten ein sehr hohes und wichtiges Gut, das es bestens zu schützen gilt. Daher ist es essenziell, dass der Punkt Sicherheit in alle Auftragsvergaben mit einfließt.

An dieser Stelle möchte ich mich, wie gesagt, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Staatsdruckerei für ihre qualitative und umsichtige Arbeitsweise, die eben weltweit geschätzt wird, sehr herzlich bedanken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Alle Kundinnen und Kunden, die zum Beispiel einen österreichischen Reisepass in Händen halten, wissen die Wertigkeit dieser Arbeit ebenso zu schätzen. Angesichts der internationalen Nachfrage nach den Produkten können wir zu Recht auf dieses österreichische Unternehmen stolz sein.

Auf Basis eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom März 2018, das eine europaweite Ausschreibung einschlägiger Dienstleistungsaufträge eingemahnt hat, würde nun die bestehende österreichische Regelung erstens gegen die Dienstleis­tungsfreiheit, zweitens gegen die Richtlinie zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge und drittens gegen die Richtlinie zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge verstoßen. Österreich hat somit gegen EU-Recht verstoßen, indem nationale Vorschriften beibe­halten wurden, nach denen öffentliche Auftraggeber bestimmte Dienstleistungs­auf­träge – den sogenannten Sicherheitsdruck – an die Staatsdruckerei vergeben mussten. Betroffen sind gemäß den Erläuterungen auch Notpässe, Aufenthaltstitel und andere Druckwerke.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, klar ist, wir möchten uns keinesfalls gegen den freien Wettbewerb stellen. Klar ist aber auch, dass wir die Leistungen und die Qualität, die Geschichte und das internationale Standing dieser hochspezialisierten Einheit der Österreichischen Staatsdruckerei schätzen. Umso erfreulicher ist es, dass sich alle Parteien dem neuen Staatsdruckereigesetz ange­schlossen haben. Im Ausschuss wurde dieser Entwurf einstimmig angenommen. Mit dem Antrag kommen wir der EuGH-Entscheidung selbstverständlich nach, haben entsprechende Änderungen vorgenommen und die erforderlichen Schritte eingeleitet.

Ich hoffe nun auch hier im Plenum auf eine einstimmige Annahme dieses Entwurfs des Staatsdruckereigesetzes und sehe dieser Abstimmung mit Freude entgegen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

17.39

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Angela Lueger. – Bitte.