17.39

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kolle­ginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Werte Besucherinnen und Besucher auf der Galerie! Herr Kollege Stark hat schon die ganze Geschichte der Österreichischen Staatsdruckerei erzählt.

Die Regierungsparteien sind jetzt eigentlich nur dem gefolgt, dass das Gesetz geändert werden muss, weil dem Urteil des EuGH vom 20.3.2018 Rechnung getragen werden muss. Mit diesem Urteil wurde die Republik verurteilt, dass es eine europa­weite Ausschreibung speziell für die Herstellung von Reisepässen mit Chip, Not­pässen, Aufenthaltstiteln, Personalausweisen, Führerscheinen im Scheckkartenformat und Zulassungsbescheinigungen mit Chip, was bis dato ausschließlich die Staats­druckerei gemacht hat, geben muss. Wir wurden verurteilt, weil nicht europaweit ausgeschrieben, sondern direkt an die Österreichische Staatsdruckerei vergeben wor­den ist.

Bedauerlicherweise, sage ich jetzt ganz offen und ehrlich, ist der EuGH mit seinem Urteil der EU-Kommission gefolgt, die in ihrer Begründung festlegte, dass Österreich nicht nachweisen konnte, dass wesentliches Sicherheitsinteresse im Rahmen der Aus­schreibung gewahrt werden konnte. Es wurde auch das Argument nicht zur Kenntnis genommen, dass Druckaufträge aller amtlichen Dokumente zentral an die Staats­druckerei erteilt wurden, und es hat auch nicht das Argument gezählt, dass es eine wirksame Verwaltungskontrolle war und, so wie der Kollege vor mir gesagt hat, es auch ein gutes Unternehmen geworden ist, bei dem wir sicher sein konnten, dass die Dokumente auch in Ordnung ausgestellt werden.

Das heißt, das Argument der Versorgungssicherheit, das Argument der Vertrauens­würdigkeit gegenüber dem Auftragnehmer haben leider für dieses Urteil nicht gezählt. Es muss aber doch im Interesse der Österreicherinnen und Österreicher sein, wenn wir unsere Staatsdruckerei, bei der wir uns verlassen konnten, dass die Reisepässe und alles ordnungsgemäß ausgestellt werden, beauftragen. Es ist doch so, dass wir die größtmöglichen Sicherheitsstandards brauchen, um vor Fälschungen sicher zu sein.

Wenn Daten jetzt vielleicht europaweit hin- und hergeschickt werden müssen, so muss der Datenschutz ganz einfach gewährleistet werden, egal welches Unternehmen diese europaweite Ausschreibung jetzt gewinnen mag. Die Sicherheit im Bereich sensibler Daten muss gewährleistet sein, daher darf ich noch zusätzlich folgenden Antrag ein­bringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „größtmögliche Sicherheitsstandards und Datenschutzstandards bei Ausschreibungen für sensible Dokumente der Republik Österreich“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die zuständigen Bundesminister, werden aufge­for­dert, bei nunmehr erfolgenden Ausschreibungen betreffend die Produktion sensibler Dokumente, wie insbesondere Reisepässe mit Chip, in der Ausschreibung Bedin­gungen festzulegen, die garantieren, dass bei der Produktion dieser Dokumente höchste Sicherheitsstandards in punkto Fälschungssicherheit sowie höchste Daten­schutzstandards bei den durchführenden Unternehmungen gegeben sein müssen. Die zuständigen Bundesminister werden ersucht, über die gesetzten Maßnahmen zeitnah dem Nationalrat zu berichten.“

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Ich hoffe, dass auch Sie diesen zusätzlichen Antrag unterstützen. Wir werden den Hauptantrag der Regierungsparteien auch unterstützen. (Beifall bei SPÖ und JETZT.)

17.43

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Angela Lueger, Genossinnen und Genossen betreffend größt­mög­liche Sicherheitsstandards und Datenschutzstandards bei Ausschreibungen für sen­sible Dokumente der Republik Österreich

eingebracht im Zusammenhang mit der Debatte über den Bericht des Verfassungs­ausschusses 546 der Beilagen über den Antrag 603 Art der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz mit den der Staatsdruckereigesetz 1996 geändert wird

Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt, dass die Republik Österreich gegen euro­päisches Recht bei der Erteilung von Dienstleistungsaufträgen über die Herstellung von Reisepässen mit Chip, Notpässen, Aufenthaltstiteln, Personalausweisen, Führer­scheinen im Scheckkartenformat und Zulassungsbescheinigungen im Chipkarten­format mangels vorheriger Ausschreibung auf Ebene der Europäischen Union ver­stoßen hat.

Es ist jedenfalls im Interesse der Österreicherinnen und Österreicher sowie der Republik, dass bei der Ausschreibung von solchen Dienstleistungsaufträgen möglichst hohe Sicherheitsstandards betreffend die Fälschungssicherheit, aber auch möglichst hohe Datenschutzstandards bei den beauftragten Unternehmungen gewährleistet sind. Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung

Der Nationalrat hat beschlossen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die zuständigen Bundesminister, werden aufge­fordert, bei nunmehr erfolgenden Ausschreibungen betreffend die Produktion sensibler Dokumente, wie insbesondere Reisepässe mit Chip, in der Ausschreibung Bedingun­gen festzulegen, die garantieren, dass bei der Produktion dieser Dokumente höchste Sicherheitsstandards in punkto Fälschungssicherheit sowie höchste Datenschutz­standards bei den durchführenden Unternehmungen gegeben sein müssen. Die zu­ständigen Bundesminister werden ersucht, über die gesetzten Maßnahmen zeitnah dem Nationalrat zu berichten.“

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Harald Stefan. – Bitte.