Abgeordneter Ing. Wolfgang Klinger (FPÖ): Guten Morgen, Frau Minister! Sehr ge­ehrter Herr Präsident! Immer wieder mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass in Öster­reich wichtige Projekte mit überregionaler Bedeutung eben auch durch überbordende UVP-Verfahren massiv in die Länge gezogen wurden. Ich erinnere nur an den Linzer Westring oder den Lobautunnel oder zum Beispiel auch an die dritte Piste am Flug­hafen Wien. Der Wirtschaftsausschuss hat in Zusammenarbeit mit der neuen Regie­rung das neue Standort-Entwicklungsgesetz auf den Weg gebracht, das dann auch hier im Parlament beschlossen wurde.

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„Seit Anfang des Jahres 2019 ist das Standort-Entwicklungsgesetz in Kraft. Welche Umsetzungsschritte sind bereits erfolgt?“

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Das Standort-Entwicklungsgesetz ist ein wichtiger Schritt für Projekte, die von großem öffentlichen Interesse sind. Da gibt es seit Anfang des Jahres die Mög­lichkeit, Anregungen für standortrelevante Vorhaben einzubringen. Hierfür gibt es eine eigene Mailadresse, die eingerichtet worden ist, sodass auch die Einbringung online möglich ist. Weiters gibt es einen eigenen Leitfaden, wie und in welchen Fällen man einbringen kann. Auf der Homepage unseres BMDW ist das auch sehr ausführlich er­klärt.

Daneben wird es auch eine Vorlage für die Einbringung der Anregungen geben, also auch eine entsprechende gesetzliche, also rechtliche Vorlage. Wir haben auch den Standortentwicklungsbeirat eingerichtet: ein sehr wichtiges Instrument, ein Gremium hochkarätiger Fachexperten, das so zusammengesetzt ist, dass es mich und Herrn Mi­nister Hofer sehr gut in unseren Entscheidungen beraten kann, geleitet von Frau Dr. Ul­rike Baumgartner-Gabitzer.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Klinger, bitte.

Abgeordneter Ing. Wolfgang Klinger (FPÖ): Eben zum Standortentwicklungsbeirat: Welche Projekte kommen für eine Behandlung durch den Standortentwicklungsbeirat im neuen Standort-Entwicklungsgesetz infrage?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Es handelt sich um Projekte, die im öffentlichen Interesse sind. Das sind größere Projekte, die zum Beispiel Regionen verbinden, bei denen Regionen ange­schlossen werden, wodurch Pendler es leichter haben, ihre Arbeitsstelle zu erreichen. Es geht um Projekte im Bereich der guten Energieversorgung; Niederösterreich hat da sehr viele Windparks in den vergangenen Jahren gehabt. Auch solche Projekte wären für die Anwendung des Standort-Entwicklungsgesetzes geeignet.

Ein standortrelevantes Vorhaben im Sinne des Gesetzes ist ein Vorhaben, bei dem be­reits eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Es können nicht andere Vorhaben eingereicht werden. Vorhaben, die schon eingebracht wurden, kön­nen nicht eingereicht werden. Das ist ein wichtiger Punkt. Die Vorhaben sind gemäß Anhang 1, Spalte 1 oder 2 oder gemäß dem dritten Abschnitt auch grundsätzlich fest­gelegt. (Abg. Klinger: Danke schön!)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Bißmann, bitte.

Abgeordnete Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann (ohne Klubzugehörigkeit): Schönen guten Morgen, Frau Ministerin! Es gibt ja diesen Mythos der Unvereinbarkeit von Um­welt und Wirtschaft, der sich zum Teil noch hartnäckig hält. Jetzt haben Sie eine Kol­legin, Frau Bundesministerin Elisabeth Köstinger, die nicht müde wird, zu betonen, dass zwischen Wirtschaft und Umwelt ein Und stehen soll und kann.

Sie ist Nachhaltigkeitsministerin, Sie sind Wirtschaftsministerin. Jetzt interessiert mich sehr Ihre Sichtweise bei dem ganz konkreten, brennenden Thema Klimaschutz und noch konkreter bei der stärksten Klimaschutzwaffe: der aufkommensneutralen ökoso­zialen Steuerreform.

Ist für Sie Klimaschutz ein Schaden oder ein Nutzen für die Wirtschaft? Ist für Sie die ökosoziale Steuerreform ein Schaden oder ein Nutzen für den Wirtschaftsstandort, Stich­wort Standortentwicklung?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Für mich betrifft das wesentliche Kriterium, das aus meiner Sicht am stärksten zum Umweltschutz beitragen kann, die Möglichkeiten der digitalen Transfor­mation. Wir sehen, dass zum Beispiel die Voest das digitalste Stahlwerk der Welt in Kapfenberg in der Steiermark baut, dort alle Arbeitsplätze auch absichert, und dass es Möglichkeiten gibt, gerade den Klimaschutz durch neue Erfindungen, durch Innova­tionen, durch das Thema der Kreislaufwirtschaft zu unterstützen, dadurch, dass neue Produkte und Lösungen auf den Markt gebracht werden, die umweltfreundlicher sind und deren Umweltfreundlichkeit auch im Produktionsprozess garantiert wird.

Ich war vor wenigen Tagen bei einem Unternehmen in Weissenbach an der Triesting, das gerade dies tut. Es ist Weltmarktführer in der Herstellung von Maschinen, die si­cherstellen, dass zum Beispiel PET-Flaschen wieder recycelt werden. Europa und Ös­terreich können da eine Vorreiterrolle spielen. Für mich ist das das wichtigste Instru­ment in der Unterstützung des Klimaschutzes. Da kann die Wirtschaft sehr viel beitra­gen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die 4. Anfrage stellt Herr Abgeordneter Schell­horn. – Bitte.