Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sie merken, wir alle könnten, glaube ich, stundenlang über die Themenbereiche der Digitalisierung sprechen. Deswegen darf ich Sie noch einmal im Namen aller Kollegen herzlich in den Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung einladen. Das haben wir im letzten Jahr leider nicht so oft geschafft, aber die heutige Diskussion zeigt, glaube ich, dass es da einige Themenbereiche gibt, die wir diskutieren sollten.
Ich möchte auf die medialen Ankündigungen zum Forschungsfinanzierungsgesetz, das für den gesamten Forschungsbereich in Österreich natürlich zentral wäre, zurückkommen. Wir haben sehr viele Jahre darüber diskutiert und auch immer wieder versucht, die Wissenschaftsminister sowie Ihre Vorgängerinnen und Vorgänger im Bereich des Wirtschaftsministeriums mit ganzer Kraft zu unterstützen. Witzigerweise waren es dann immer parteiintern die Finanzminister, die nicht ganz mitgespielt haben. Meine konkrete Frage dazu lautet:
„Wann soll ein mit Zahlen hinterlegtes Forschungsfinanzierungsgesetz dem österreichischen Parlament zur Abstimmung vorgelegt werden?“
Wie können wir Sie da unterstützen, damit den Worten endlich Taten folgen?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesminister.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Danke. – Es ist ein gemeinsames Projekt, das wir haben, das ganz, ganz wichtig für Österreich ist. Danke auch für die Einladung.
Unser Hauptziel ist – darauf möchte ich noch einmal kurz eingehen –, dass wir längerfristige Planungszyklen und Finanzierungssicherheit für die Unternehmen und für jene, die in Forschung und Entwicklung investieren, schaffen. Ich glaube, das ist unser gemeinsames Ziel. Damit einhergehend müssen wir auch die Governance der Forschungsförderungsagenturen verändern. Der Begutachtungsentwurf des Gesetzes wird im Mai präsentiert, und noch vor der Sommerpause soll er zu Ihnen in den Nationalrat kommen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Wie auch beim Forschungsfinanzierungsgesetz gilt, glaube ich, bei allen großen und wichtigen Projekten, dass man alle Beteiligten einbindet. Da Sie das jetzt schon öfter angesprochen haben, wäre meine Frage zur App, ob da in der Praxis die Probleme gelöst wurden.
Nach dem Meldegesetz könnte ich mich nicht einfach bei Ihnen zu Hause als Untermieter anmelden, da müssten Sie das Ganze unterschreiben. Über die App hingegen ist es jetzt durchaus möglich, dass ich mich bei Ihnen als Untermieter anmelde. Hat man da sozusagen vergessen, die gesetzlichen Grundlagen nachzuschärfen? Hat man da auch mit der Verwaltung genügend kommuniziert? Wurde das inzwischen auch behoben?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesminister.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Es wurde sehr viel kommuniziert und die Gesetze wurden auch hier im Parlament beschlossen, sie wurden dankenswerterweise auch von Ihrer Seite mitbeschlossen.
Wir haben uns das sehr genau angeschaut. Vorher war die Unterschrift des Unterkunftgebers notwendig. Niemand hat etwas damit gemacht. Im Sinne der Entbürokratisierung haben wir – auch ich – nachgefragt: Überprüft jemand, ob diese Unterschrift mit der Originalunterschrift übereinstimmt? Das heißt, es wurde da einfach getan. Man konnte sich auch genauso wie jetzt noch überall anmelden, also nicht unbedingt in der Gemeinde, in die man siedelt.
Das heißt, die Situation war vorher nicht anders, als sie jetzt ist. Jetzt ist sie sicherer, weil wir über die Handysignatur jeden eindeutig ausfindig machen können und jeder, der sich theoretisch bei mir anmelden würde, eindeutig identifizierbar ist. Ich möchte daran erinnern, dass dieser Teil der Behördenwege gut abgesichert und gut durchdacht ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur letzten Anfrage, zur Anfrage 13, die von Abgeordnetem Hafenecker gestellt wird. – Bitte.