21.51

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Von einem Verfassungssprecher der ÖVP würde man auch erwarten, dass er sich hierherstellt und sagt, dass die ÖVP im Wahlkampf 400 000 Euro von Stefan Pierer bekommen hat, was aus meiner Sicht sehr in Ordnung ist. Sich aber – lächerlich – hierherzustellen und zu sagen, dass die NEOS von einem Großspender abhängig seien, wenn man selbst genauso viel Geld von einem Spender annimmt, das ist an Chuzpe überhaupt nicht mehr zu überbieten. (Beifall bei den NEOS. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Kommen wir zu den Fakten zurück: Österreich hat die zweithöchste Parteienförderung weltweit. Österreich hat die höchste Parteienförderung europaweit, es sind auf Landes-, Bundes- und Gemeindeebene knapp 158 Millionen Euro. In Österreich gibt es eigent­lich eine Wahlkampfkostenobergrenze von 7 Millionen Euro, und diese Wahlkampfkos­tenobergrenze wurde im letzten Wahlkampf von der ÖVP um 6 Millionen Euro über­schritten, von der FPÖ um 4 Millionen Euro überschritten und von der SPÖ um 400 000 Euro überschritten.

In Österreich ist es übrigens auch nicht notwendig – weil Kollege Gerstl von transpa­renten Parteifinanzen gesprochen hat –, dass man die Kosten, die Ausgaben während des Wahlkampfs entsprechend veröffentlicht; deswegen erfahren wir von solchen Wahlkampfkostenüberschreitungen immer erst ein Jahr später oder noch später. In Österreich ist es übrigens auch egal, wenn man Wahlkampfkostenobergrenzen rechts­widrig überschreitet; die Sanktionen sind so lächerlich gering, dass es der ÖVP of­fensichtlich vollkommen egal war, der FPÖ offensichtlich vollkommen egal war und der SPÖ offensichtlich auch vollkommen egal war.

Aus diesem Grund gibt es in Österreich Politikerinnen und Politiker, wie zum Beispiel uns NEOS, die seit Jahren darauf abzielen, dass wir dieser unerträglichen Steuergeld­verschwendung endlich ein Ende machen, dass wir die Parteienfinanzierung kürzen, dass es ordentliche Sanktionen gibt, wenn die FPÖ, die ÖVP und die SPÖ die Wahl­kampfkostenobergrenze überschreiten, und dass es ernsthaft transparent ist, indem 365 Tage im Jahr alle Einnahmen und Ausgaben auf der jeweiligen Homepage ver­öffentlicht werden.

Das ist übrigens etwas, das ich mir jetzt auch im Wahlkampf von der ÖVP erwarten würde, von der FPÖ erwarten würde und von allen Parteien, die hier im Parlament sind, erwarten würde: dass alle Wahlkampfkosten entsprechend transparent – wir ma­chen es zweiwöchentlich – auf die Homepage gestellt werden. (Beifall bei den NEOS.)

Es gibt aber auch andere sehr hochrangige Politiker in Österreich, die im Jänner beschlossen haben, dass sie diese hohe Parteienfinanzierung jetzt auch stört, und die gesagt haben: Es muss im Interesse aller Parteien sein, in Zeiten der Sparsamkeit mit gutem Beispiel voranzugehen! Diesen hochrangigen Politiker kennen Sie von der ÖVP sehr gut, es ist der Bundeskanzler und Ihr Bundesparteiobmann Sebastian Kurz, der im Jänner vorgeschlagen hat, dass man die Valorisierung der Parteienförderung wie­derum aussetzt. Jetzt, zwei Monate später, beschließen Sie, ÖVP und FPÖ, die Er­höhung der Parteienförderung. Man muss ehrlicherweise zugeben, die FPÖ hatte, glaube ich, nie ein Interesse, die Valorisierung der Parteienförderung auszusetzen; das ist eine Idee des Bundeskanzler Kurzes. (Abg. Wöginger: Kurzes!) – Bundeskanzler Kurz, danke, Herr Kollege Wöginger!

Wissen Sie was? – Sie bekommen schlichtweg den Hals nicht voll! (Beifall bei den NEOS.) Sie schanzen sich immer mehr Steuergeld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu und machen das in einer Unverfrorenheit, die unglaublich ist. Am sel­ben Tag, als Sie im Verfassungsausschuss dieser Erhöhung der Parteienförderung zu­gestimmt haben, haben Sie einen Antrag auf Valorisierung und Anhebung des Pfle­gegeldes abgelehnt. Das ist nichts anderes als schändlich. Das ist eine Zumutung für die Menschen in Österreich, das ist eine Unverfrorenheit! (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Klaus Uwe Feichtinger.)

Was dann noch kommt, und das ist überhaupt die größte Frechheit, ist, dass Sie sich hinstellen und den Österreicherinnen und Österreichern sagen, Sie sparen Geld ein, Sie geben weniger Geld aus – weil Sie aufgrund der neuen Regelung einen einmaligen Einsparungseffekt haben. Wenn man 2 Prozent Inflation hat, eine entsprechende An­passung hat, hat man einen einmaligen Einsparungseffekt – und in vier Jahren ist die­ser Einsparungseffekt weg, und in Zukunft wird insgesamt mehr Geld für Parteien­förderung ausgegeben als mit der momentanen Regelung. (Beifall bei den NEOS.)

Der Bundeskanzler stellt sich dann noch hin und hat die Chuzpe, vor Journalisten zu sagen, dass Journalisten, die ganz wahrheitsgemäß berichten, angeblich – ich zitiere wörtlich – die ultimative „Form der Falschinformation“ verbreiten. Das ist eine Zumu­tung und eines Bundeskanzlers eigentlich nicht würdig.

Ich sage Ihnen etwas: Sie haben noch eine Chance, dass Sie das vom Bundeskanzler angekündigte Ende der Valorisierung, die Aussetzung der Valorisierung endlich einmal umsetzen. Ich bringe daher zum wiederholten Mal einen Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Bericht des Verfassungsausschusses (548 d.B.) über den Antrag der Abgeord­neten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen [...] (619/A), angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

I. 1. Art. 1 Z. 1 lautet: „§ 14 Abs. 1 (Verfassungsbestimmung) und Abs. 2 entfallen.“

II. Art. 2 Z. 1 lautet: „§ 5 Abs. 1 entfällt.“

*****

Damit könnten Sie dem Versprechen Ihres Bundeskanzlers, dass wir weniger Geld ausgeben, dass Sie im System sparen und dass die Valorisierung der Parteienförde­rung endlich ausfällt, noch gerecht werden. Machen Sie das und ziehen Sie den Steu­erzahlerinnen und Steuerzahlern nicht andauernd noch mehr Geld aus den Taschen! Sie stellen sich dann auch noch hin und haben die Unverfrorenheit, ihnen die Unwahr­heit zu sagen – das ist eine Frechheit! (Beifall bei den NEOS.)

21.56

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Verfassungsausschusses (548 d.B.) über den Antrag der Abgeordne­ten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012 sowie das Parteien-Förderungs­gesetz 2012 geändert werden (619/A)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Bericht des Verfassungsausschusses (548 d.B.) über den Antrag der Abge­ordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012 sowie das Parteien-Förde­rungsgesetz 2012 geändert werden (619/A), angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

I. 1. Art. 1 Z. 1 lautet:

    „§ 14 Abs. 1 (Verfassungsbestimmung) und Abs. 2 entfallen."

II. Art. 2 Z. 1 lautet:

    „§ 5 Abs. 1 entfällt."

Begründung

Ad I.

Österreich leistet sich die höchste Parteienförderung in Europa. Gemäß § 14 Abs. 1 PartG werden die Korridore, innerhalb welcher Bund, Länder und Gemeinden den politischen Parteien für ihre Tätigkeiten jährliche Fördermittel zukommen lassen kön­nen, laufend anhand der Steigungen des Verbraucherpreisindexes erhöht. Der ÖVP/FPÖ-An­trag sieht vor, dass neben der Parteienförderung auch die Wahlkampfkostenober­grenze und die Beträge der zu meldenden Parteispenden und Spendenverbote dieses Jahr um die Inflationsrate erhöht und künftig jährlich valorisiert werden. Durch den vor­liegenden Änderungsantrag soll die Valorisierung der Beträge für 2019 gestrichen und die automatische Erhöhung gänzlich abgeschafft werden.

Ad II.

Weiters sieht der ÖVP/FPÖ-Antrag vor, dass auch die ohnehin bereits sehr großzügige Parteienförderung des Bundes um die Inflationsrate des vergangenen Jahres erhöht und künftig jährlich valorisiert wird. Zwar ergibt sich durch die Änderung des Valo­risierungs-Basiswerts ein einmaliger Einsparungseffekt, jedoch führt die Umstellung auf eine jährliche Valorisierung (im Vergleich zur bisherigen Valorisierung erst bei Über­schreitung der 5%-Schwelle) bei einer Inflationsrate von 2% bereits ab dem Jahr 2023 zu einer Egalisierung der vorläufigen Einsparung und ab dann zu Mehrausgaben. Auch die Valorisierungsregel für die Parteienförderung des Bundes soll daher mit dem vor­liegenden Änderungsantrag ersatzlos abgeschafft werden.

*****

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der von Herrn Abgeordnetem Scherak einge­brachte Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Stefan. – Bitte schön, Herr Abge­ordneter.