Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung, 28. März 2019 / Seite 40

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verwendet wird. Dieser Slogan geht auf den Titel eines Buches aus dem Jahr 2012 zurück, verfasst vom französischen Schriftsteller Renaud Camus. Seither wird dieser Begriff oder diese Parole von einwanderungskritischen Kreisen in verschiedensten Ländern eingesetzt; das betrifft nicht nur Europa, das betrifft auch die Vereinigten Staa­ten. Auf sichergestellten Waffen wurde diese Parole ebenfalls vorgefunden, und wei­ters fanden sich auf diesen Waffen die aufgemalte Jahreszahl der Zweiten Türkenbela­gerung Wiens, also das Datum 1683, sowie der Name Graf Ernst Rüdiger von Star­hemberg; er war der Wiener Stadtkommandant während der Zweiten Türkenbelage­rung.

Im genannten Manifest erwähnt der Terrorist auch, dass Österreich eines jener Länder sein könnte, in denen der sogenannte Aufstand beginnen könnte – was immer damit gemeint ist.

Was die Reisetätigkeit des späteren Attentäters betrifft, sei Folgendes vorausgeschickt: Die Tatsache, dass der Mann noch bis Ende letzten Jahres problemlos durch Europa reisen konnte, zeigt, dass er von den neuseeländischen Behörden nicht als Gefährder eingestuft war. Uns wurde von neuseeländischer Seite mitgeteilt, dass er bis zu seinen Wahnsinnstaten als unauffällig gegolten hat.

Nun zu seiner Reisetätigkeit durch Österreich: Der bisher bekannte Aufenthalt des spä­teren Terroristen in Österreich dauerte eine Woche, und zwar konkret vom 27. Novem­ber 2018 bis zum 4. Dezember 2018. Die Einreise nach Österreich, konkret nach Wien, erfolgte am 27.11.2018 per Zug aus Budapest. Davor hielt er sich insgesamt etwa zweieinhalb Wochen lang in Bulgarien, Rumänien und Ungarn auf. In Wien hat er ein Leihauto angemietet, und zwar vom 27. November bis zum 2. Dezember, und mit die­sem Fahrzeug hat er knapp über 2 000 Kilometer zurückgelegt. In dieser Phase dürfte auch sein Besuch in Deutschland stattgefunden haben, den er ebenfalls über Face­book dokumentiert hat. Die genaue Reiseroute wird derzeit anhand der vorhandenen Spuren rekonstruiert. Die Ausreise erfolgte am 4.12.2018 via Flughafen Wien-Schwe­chat nach Tallinn, Estland.

Die Behörden ermitteln derzeit, ob es in Österreich Kontakte zu extremistischen Perso­nen, Gruppierungen oder Netzwerken gegeben hat. Derzeit besteht lediglich der Nach­weis einer Spendenaktivität an die Identitäre Bewegung beziehungsweise an ihren Sprecher.

Dieser Zahlungsfluss ist bereits länger Gegenstand von finanzstrafrechtlichen Ermitt­lungen, und jetzt eben auch von strafprozessualen Ermittlungen. Diese Ermittlungen haben bereits zu gerichtlich angeordneten Maßnahmen geführt. Es hat eine Haus­durchsuchung stattgefunden, und die beschuldigte Person wurde bereits einvernom­men. Die weiteren Ermittlungsergebnisse werden abzuwarten sein.

Darüber hinaus wurde – wie ja gestern auch vonseiten der Regierungsspitze bereits angekündigt – umgehend veranlasst, ein Prüfungsverfahren durch die zuständigen Vereinsbehörden betreffend die Auflösung von Vereinen, die den Identitären zugeord­net werden, einzuleiten. Es handelt sich dabei um zwei Vereine in Graz und einen Ver­ein in Linz. Die Zuständigkeit liegt also bei den Landespolizeibehörden in der Steier­mark und in Oberösterreich. Überdies war der spätere Täter von Neuseeland im Jahr 2014 Mitglied einer Reisegruppe mit Ziel Nordkorea. An dieser Reise haben auch drei Österreicher teilgenommen. Auch da laufen aktuell Erkundigungen über den Hin­tergrund dieser Reise, um mögliche Kontakte genauer zu durchleuchten.

Zusammengefasst: Es gab eine finanzielle Unterstützung einer politischen Bewegung, deren Motiv und Umstände derzeit noch näher ermittelt werden. Es gab einen einwö­chigen Aufenthalt in Österreich Ende November, Anfang Dezember 2018, den der Täter selbst mit Fotos dokumentiert hat. Persönliche Kontakte zu extremistischen Per-


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