Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung, 28. März 2019 / Seite 42

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Zweck dieser Verbindung war die Vorbereitung auf einen Tag X, der zu politischen Un­ruhen und einem Systemsturz führen sollte. Im Zuge der Vereinsaktivitäten von Uniter wurden offensichtlich auch Schießtrainings veranstaltet. Es wird ermittelt, ob auch in Österreich solche Trainings stattgefunden haben.

Das Netzwerk steht im Verdacht, für diesen besagten Tag X Anschläge zur Destabili­sierung der öffentlichen Ordnung geplant zu haben. Auch sollen Todeslisten mit Na­men von Politikern und anderen bekannten Personen, die von den Aktivisten als Geg­ner definiert wurden, aufgelegt worden sein. Ebenso sollen Pläne zu deren Festset­zung und Liquidierung erstellt worden sein. Die bisher vorliegenden Informationen zu diesen Listen betreffen Personen in Deutschland, ein entsprechender Österreichbezug ist nicht bekannt.

Der Verein Uniter war von August 2017 bis März 2019 Mitglied der österreichischen Lazarus Union. Hinweise, dass die Vertreter der Lazarus Union in Machenschaften der Uniter in irgendeiner Form involviert gewesen wären, liegen nicht vor. Auch für das Uniter-Netzwerk gilt, dass die Sicherheitsbehörden in Österreich intensiv ermitteln und jedem Hinweis nachgehen, selbstverständlich in intensivem Kontakt mit den deutschen Behörden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Folgende Aspekte sind mir in dieser Debatte wichtig:

Erstens: Beide Fälle zeigen, dass die Zusammenarbeit zwischen dem österreichischen BVT und den internationalen Partnerdiensten eine hervorragende ist und dass das BVT seinen gesetzlichen Aufgaben in vollem Umfange nachkommt. In beiden Fällen konnten unsere Behörden – neben eigenen Ermittlungsergebnissen – wertvolle Infor­mationen von internationalen Partnerdiensten erhalten und auf dieser Basis wiederum weiter tätig werden.

Zweitens: Gerade der Anschlag von Neuseeland verdeutlicht die problematische Rolle von sozialen Medien im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten. Das Internet dient nicht nur der Radikalisierung, der Rekrutierung und der Aufstachelung zur Ge­walt, sondern es ist in diesem Fall auch für eine heroische Selbstinszenierung miss­braucht worden.

Ich denke, dass es umso wichtiger ist, dass es während des österreichischen Ratsvor­sitzes gelungen ist, einen wichtigen Fortschritt auf europäischer Ebene hinsichtlich terroristischer Onlineinhalte zu erzielen. Sie wissen, wovon ich spreche: Ich spreche von der Verpflichtung, terroristische Inhalte binnen einer Stunde aus dem Internet zu löschen beziehungsweise den entsprechenden Zugang zu diesen Inhalten zu sperren. Ich hoffe, dass die zurzeit noch existente Blockade des Europäischen Parlaments da bald gebrochen wird.

Ein dritter Aspekt ist mir wichtig: Es zeigt sich anhand der aktuellen Fälle – besonders im Zusammenhang mit dem deutschen Netzwerk –, wie wichtig es gewesen ist, dass wir im Rahmen des Sicherheitspakets im vergangenen Jahr hier in diesem Parlament Überwachungsmöglichkeiten für internetbasierte Kommunikation beschlossen haben. Damit haben wir eine wesentliche Lücke bei der Strafverfolgung geschlossen.

Bei begründetem Verdacht auf Straftaten im Bereich des Terrorismus haben die Be­hörden die Möglichkeit, auch verschlüsselte Internetkommunikation zu überwachen, und darunter fallen beispielsweise auch Chatgruppen über verschiedene Dienste, wie WhatsApp einer ist.

Noch etwas ist mir wesentlich zu betonen: Beide Fälle zeigen auch, wie wichtig und richtig der eingeschlagene Weg einer Reform des BVT ist, denn diese Reform zielt auf eine noch professionellere Bekämpfung sicherheits- und staatspolizeilich relevanter


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