Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung, 28. März 2019 / Seite 63

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Das vorgestellte Strategiepapier enthält jedoch nicht mehr als eine Zusammenfassung bereits bekannter allgemeiner politischer, wenn auch sehr unterstützungswürdiger Ziel­vorstellungen. Das Strategiepapier weist gleich an mehreren Stellen darauf hin, dass Extremismusprävention und Deradikalisierung einen interministeriellen Ansatz erfor­dert. In seinem Vorwort erklärt sich der Herr Bundesminister für Inneres für das Thema aus der Perspektive der inneren Sicherheit für zuständig. Die Generaldirektorin für öf­fentliche Sicherheit, Michaela Kardeis, kündigte im Rahmen des Gipfels einen Aktions­plan zur Umsetzung konkreterer Schritte und Maßnahmen im Bereich an.

Rechtsextremismus ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das staatliches Handeln in vielen Bereichen fordert, insbesondere in der Inneren Sicherheit, der Justiz, der Bil­dungseinrichtungen, der sozialen Sicherheit. Am 27.03.2019 kündigte der Bundeskanz­ler aufgrund der kurz zuvor bekannt gewordenen Spendenzahlung des Christchurch Attentäters an, die Auflösung der Vereins der "Identitären" zu prüfen.

Neben solchen restriktiven Maßnahmen ist es es jedoch unumgänglich, sich auch auch substantiell wie inhaltlich mit rechtsextremen Gruppierungen und Individuen aktiv aus­einanderzusetzen und gezielte Deradiaklisierungsmaßnahmen (wie sie etwa auch für islamistisch radikalisierte Personen existieren) zu entwickeln. Weiters hat das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz (dBfV) bereits im Jahr 2001 ein "Aussteigerpro­gramm für Rechtsxtreme" initiiert, um Einzelpersonen den Ausstieg aus der rechts­extremistischen Szene zu ermöglichen. Das dBfV bietet vielfältige und individuelle Maßnahmen:

•             Beratung von Eltern, Familienangehörigen und Lebenspartnern der Betroffenen

•             Persönliche Begleitung und Betreuung während des Ausstiegs

•             Hilfe bei der Vermittlung von schulischen oder beruflichen Qualifizierungsmaß­nahmen

•             Hilfe bei Behördenkontakten

•             Gespräche mit Arbeitgebern und Bewährungshelfern

•             Vermittlung von externen Hilfsangeboten, z. B. bei Alkohol-, Drogenproblemen oder Überschuldung

•             Unterstützung bei Bedrohung durch Angehörige der rechtsextremistischen Sze­ne, z. B. durch Hilfe bei Wohnungssuche und Umzug.

•             In Einzelfällen und für zwingend erforderliche Umzugsmaßnahmen können auch einmalig finanzielle Hilfen gewährt werden.

Auch im Schulbereich gilt es hier einen noch stärkerer Fokus auf die Problematik von Radikalisierung zu legen. In diesem Zusammenhang wäre beispielsweise anzuregen, die neue geschaffenen Ombudsfrau für Wertefragen und Kulturkonflikte im Bildungsmi­nisterium auch explizit mit dem Thema Rechtsradikalisierung zu betrauen und mit dem­entsprechenden (personellen) Ressourcen auszustatten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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