Zum Schluss noch eines: Was ich mir in Zukunft für die Ziviltechniker nicht wünsche, ist, dass sie schön langsam beschränkt werden. In einem Vorhaben schwelt es nämlich anscheinend bereits dahin gehend, dass, was die Recycling-Baustoffverordnung und die Baurestmassenuntersuchungen betrifft, das in Zukunft nicht mehr die Ziviltechniker machen dürfen, sondern dass das nur noch autorisierte Prüflabors machen können sollen.
Ich bin der Meinung, dass wir da auch eine Unterstützung für unsere Ziviltechniker, die in diesem Staat sehr viel geleistet haben und sehr hohes Ansehen genießen, leisten können. – Danke. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.09
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Bundesminister Köstinger. – Bitte schön.
Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich darf heute in Vertretung unserer Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck gerne die Möglichkeit wahrnehmen, hier kurz zu erläutern, worum es in diesem Gesetzesvorhaben geht.
Generell ist es das Ziel des Ziviltechnikergesetzes 2019, die Zusammenführung des bisherigen Gesetzes und des Ziviltechnikerkammergesetzes zu vollziehen. Darüber hinaus enthält es auch eine Reihe von Maßnahmen zur Liberalisierung.
Einer der Hauptpunkte des Entwurfes ist die Liberalisierung des Berufszugangs für Ziviltechniker.
Wie Sie wissen, sind für die Zulassung zur Prüfung Praxiszeiten im Ausmaß von bis zu einem Jahr erforderlich. Diese sollen bereits während des Masterstudiums oder der Endphase des Diplomstudiums erworben werden können. Weiters – und das war der Bundesregierung ein besonderes Anliegen – werden auch die Zeiten des Mutterschutzes als Praxiszeiten gelten.
Außerdem wird die Möglichkeit geschaffen, Anträge auf Zulassung zur Ziviltechnikerprüfung und auf Erteilung der Befugnis auf elektronischem Wege einzubringen.
Durch das neue Gesetz wird für Ziviltechniker die Möglichkeit geschaffen, sich im Falle einer Verhinderung vertreten zu lassen. Durch diese Neuregelung soll der Fortgang der Geschäftstätigkeit auch bei längeren Abwesenheiten des Ziviltechnikers gewährleistet sein.
Im Bereich der Kammern wird für Berufsanwärter die Möglichkeit einer außerordentlichen Mitgliedschaft geschaffen. Ziel dieser Regelung ist es, zukünftigen Ziviltechnikern schon sehr früh die Möglichkeit zur Mitgestaltung der weiteren Entwicklung des Berufsstandes zu geben. (Abg. Loacker: Alle Kammern ...!)
Anders als im ursprünglichen Entwurf vorgesehen, bleibt der Vollzug des Ziviltechnikergesetzes im Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort. Die Kammer der Ziviltechniker soll wie bisher die Möglichkeit haben, zu jedem Antrag eine Stellungnahme abzugeben, die letztendliche Entscheidung bleibt auch weiterhin beim Ministerium. Dieses Konzept der engen Zusammenarbeit hat sich über die Jahre bewährt und wird vor allem aus diesem Grund auch aufrechterhalten.
Ich darf mich sehr herzlich für Ihre Aufmerksamkeit bedanken und ich hoffe sehr auf breite Zustimmung zum vorgeschlagenen Gesetz meiner Kollegin, Bundesministerin Margarete Schramböck. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Haubner: Sehr gute Rede!)
14.11
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