Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung, 28. März 2019 / Seite 105

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gitalisierung und im Sinne dessen, dass Menschen schnell in den Beruf einsteigen kön­nen.

Ich möchte zu dieser nationalen Sicht eine lokalpolitische Sicht hinzufügen, weil Zivil­techniker und Ziviltechnikerinnen gerade für die Gemeinden – das sage ich als Bürger­meister einer sehr dynamischen Region – ganz wertvolle und essenzielle Beiträge leis­ten. Ziviltechniker sind mit ihrer Expertise mitverantwortlich für Stadtentwicklungen, sind verantwortlich für die Abwehr von Gefahren – ich denke zum Beispiel nur an den Hoch­wasserschutz – und vieles andere mehr. Wir nutzen die Expertise von Ziviltechnikerin­nen und Ziviltechnikern landauf, landab das ganze Jahr über und freuen uns darüber, wenn noch mehr Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker in den Berufsstand kommen, um die Kommunen bei ihrer Arbeit zu unterstützen.

Dementsprechend freue ich mich auf die Abstimmung, ich hoffe auf Einstimmigkeit und danke der Frau Ministerin für dieses Gesetz. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

14.23


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Margrei­ter. – Bitte.


14.23.50

Abgeordnete Doris Margreiter (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Her­ren! Kollege Klinger, das Ziviltechnikergesetz ist ja in der letzten Periode schon von der Vorgängerregierung vorbereitet worden, und Sie haben recht, es war beim EuGH, aber es hat trotzdem eineinhalb Jahre gedauert, bis wir es zum Beschluss hier vorliegen hatten – das ist schon sehr lang. Wenn Herr Kollege Stark meint, manches Mal geht es uns zu schnell, ein anderes Mal wieder zu langsam: Ich denke, dass politische Ent­scheidungen schnellstens getroffen werden müssen, aber es braucht halt auch Begut­achtungsfristen, die eingehalten werden, und Stellungnahmen, es soll die Bevölkerung mitdiskutieren können. Das ist in unserem Interesse.

Nun zum Ziviltechnikergesetz: Es gibt hier sehr viele positive Ergebnisse, weshalb wir eben auch zustimmen werden. Zum Beispiel ist jetzt das facheinschlägige Dienstver­hältnis zu einem anderen Ziviltechniker oder einer anderen Ziviltechnikerin oder einer Ziviltechnikergesellschaft, auch wenn man nicht deren Gesellschafter ist, zulässig. Wei­ters werden die Regelungen über die praktische Betätigung liberalisiert, wie wir gehört haben.

Was mich besonders freut: dass Mutterschutzzeiten künftig als Praxiszeiten zählen. Das halte ich für besonders wichtig, da wir gestern auch vom Genderpaygap gespro­chen haben.

Besonders hervorzuheben ist auch, dass eine Öffnung der Kammer erfolgt, wie wir schon gehört haben. Es soll künftig möglich sein, als außerordentliches Mitglied auch in die Kammer aufgenommen zu werden.

Wie gesagt, das sind alles Dinge, die wir in der letzten Legislaturperiode schon auf den Weg gebracht haben. Wir müssen aber auch feststellen – und auch ich möchte das sa­gen, weil mittlerweile der Unmut sehr groß ist –, dass es für andere Berufsgruppen kei­ne Maßnahmen oder wenig notwendige Maßnahmen gibt.

Wir haben es von der heimischen Start-up-Szene gehört: Da wurden Kürzungen vorge­nommen, Förderungen zurückgenommen, und das wird mit der guten Konjunktur be­gründet. Wie kurzsichtig das ist, sehen wir heute, da Wachstumsprognosen ständig nach unten korrigiert werden. In der heimischen Wirtschaft schaut es wider Erwarten auch nicht besser aus (Abg. Hauser: International! In Österreich wesentlich weniger! International!), und das deshalb, weil von der selbst ernannten Wirtschaftspartei an-


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