7. Vorlage eines Energiegesetzes, das einen naturverträglichen (!) Ausbau der erneuerbaren Energien in Österreich im Ausmaß von 4 TWh pro Jahr sicherstellt. Wird das Ausbauziel innerhalb eines Jahres nicht erreicht, sind die Mengenziele für den Ausbau im Folgejahr in diesem Umfang aufzustocken.
8. Vorlage eines konkreten Plans zur flächendeckenden Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge inklusive eines Finanzierungskonzepts und Zeitplans.
9. Ausbau von Bahnstrecken, Nachtzügen, dichtere Intervalle sowie frühere und spätere Verbindungen im Personenverkehr.
10. Forcierung von Verkehrskonzepten für Städte und Umland, die Menschen, Radverkehr und öffentliche Verkehrsmittel in den Mittelpunkt stellen, für eine umweltfreundliche Mobilität und saubere, lebenswerte Städte.
11. Verkehrsvermeidung bereits auf Ebene der Raumplanung durch Schaffung einer Raumplanungskompetenz für den Bund; auch mit dem Ziel, die fortschreitende Bodenversiegelung in Österreich zu begrenzen.
12. Beendigung des Pilotversuchs „Tempo 140“.
13. Einführung eines einheitlichen Tarifmodells für den öffentlichen Verkehr in ganz Österreich in Zusammenarbeit mit den Ländern.
14. Erarbeitung eines nationalen Radverkehrsplans nach internationalen Best-Practice-Beispielen für die Verbesserung und den Ausbau des österreichischen Radwegenetzes inklusive eines Finanzierungskonzepts und Zeitplans.
15. Verpflichtende Berücksichtigung des Radverkehrs bei allen Verkehrsplanungen.
16. Verbesserung der Schnittstellen zwischen öffentlichem Verkehr und Radverkehr, u.a. durch Fahrradmitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln, Bike&Ride-Anlagen, Gepäckaufbewahrung, etc.
17. Beendigung der anhaltenden Versiegelung von Boden. Der natürliche Boden ist ein idealer CO2-Transformator.
18. Konsequente Umsetzung aller europarechtlichen Vorgaben zur Verbesserung des Umweltschutzes.
19. Erhalt der letzten frei fließenden Gewässer und naturbelassenen Ökosysteme.
20. Förderung einer Landwirtschaftspolitik mit dem Ziel, klima- und naturschädliche Bodennutzungsformen weitestgehend zu vermeiden.
21. Massive Reduktion des Einsatzes von Pestiziden auf ein absolut notwendiges Mindestmaß.
22. Verbot aller Pestizide, die mit hoher Wahrscheinlichkeit Bienen und andere wichtige Bestäuber gefährden.
23. Klärung der rechtlichen Voraussetzungen für einen Ausstieg aus der Verwendung von Glyphosat sowie Erstellung einer nationalen Machbarkeitsstudie inkl. Folgenabschätzung.
24. Im Rahmen von rechtlichen Möglichkeiten einen konkreten Maßnahmenplan zum Ausstieg von Glyphosat in Pflanzenschutzmitteln, insbesondere im privaten Bereich, sobald wie möglich vorzulegen und umzusetzen.
25. Schaffung von verstärkten Schutzmaßnahmen und Kontrollen sowie eine Reduktion der erlaubten Grenzwerte von Glyphosat bei Lebensmitteln und Hygieneartikeln, insbesondere bei jenen, die für (Klein)Kinder vorgesehen sind, zum verbesserten Schutz der KonsumentInnen vor dem krebserregenden und gesundheitsgefährdenden Breitbandpestizid Glyphosat.
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite