Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung, 28. März 2019 / Seite 169

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Hand. Da dürfen wir der Kreativität überhaupt keine Grenzen setzen. Wir können selbst festlegen, wie wertvoll die Familienplanung für uns ist, für wie wertvoll wir es erachten wollen, dass sich junge Frauen und junge Paare dazu entscheiden, Kinder zu bekom­men. Das liegt in unserer Hand, und dabei sind ja auch die groben Verfehlungen in den letzten Jahren passiert. Ansonsten gebe es heute keine Studien, in denen man sieht, dass bei Frauen in Österreich ein Einkommensknick von minus 51 Prozent vorhanden ist, wie Forscher der Universität Princeton und der Uni Zürich festgestellt haben.

Ja, ein Kind zu bekommen ist etwas Großartiges, ist etwas Schönes – aber Realität in Österreich ist auch, dass es Nachteile bringt und dass diese Nachteile größtenteils Frauen treffen. Deshalb komme ich auf den Antrag des Kollegen Loacker zurück.

Ich kann diesen aus einem ganz einfachen Grund unterstützen: Wenn junge Paare ge­meinsam ein Kind bekommen und sich in dieser Situation vielleicht nicht für ein freiwil­liges Pensionssplitting entscheiden – einfach deshalb, weil sie glücklich und der Über­zeugung sind: wir teilen uns jetzt das Einkommen, wir teilen uns im Alter einmal die Pension –, dann geschieht das alles in einer Situation, in der das Glück überwiegt. Das Leben läuft aber nicht immer so, wie man es sich erträumt, und oft kommt es anders. Im Alter aber bekommen viele Frauen die Zeit, die sie bei den Kindern zu Hause oder in Teilzeit verbracht haben – weil sie ihre Zeit in die unentgeltliche Kindererziehung in­vestiert haben –, mit Altersarmut vergütet. Dem versucht dieser Antrag entgegenzuwir­ken, und er versucht, die Situation der Altersarmut von Frauen zu verbessern bezie­hungsweise dafür zu sorgen, dass es überhaupt nicht dazu kommt.

Ich muss aber sagen: Ich halte es für eine kleine Antwort auf die Probleme, die vor uns liegen. Warum? – Ich glaube, es ist kein großer Wurf im Sinne der Geschlechterge­rechtigkeit, die Partner zu einer Solidarität zu zwingen, die man sich eigentlich wün­schen würde beziehungsweise die freiwillig schon jetzt möglich ist. Im Sinne der Ge­schlechtergerechtigkeit empfinde ich es nicht als einen großen Wurf, eine Verpflichtung einzuführen.

Ich kann dem aber sehr wohl etwas Positives abgewinnen, weil ich es auch unterstützt habe, als wir im Zuge der Elga-Reform darüber diskutiert haben, ob es möglich sein soll, automatisch über diese Gesundheitsdaten zu verfügen, oder ob es ein Opt-out-Recht geben soll. Ich kann daher die Herangehensweise sehr wohl unterstützen, grundsätzlich eine gemeinsame Teilung festzuschreiben, das eheliche Vermögen, das Vermögen, das gemeinsam in der Ehe angeschafft worden ist – dazu zählen, meiner Meinung nach, natürlich auch finanzielle Ansprüche –, partnerschaftlich zu teilen. Wenn es aber wirklich nicht von beiden Partnern getragen wird, dann soll es auch zu einem Opt-out kommen können.

Trotz allem würde ich mir wünschen, dass es keine Abhängigkeit gibt, die hier wiede­rum zwischen den Partnern geschaffen wird; eine Frau, die einen Mann hat, der viel verdient, bekommt mehr Ansprüche gutgeschrieben, eine Frau, die einen Mann hat, der weniger gut verdient, dementsprechend weniger. Ich hätte gerne eine Situation, in der man alleine für die Leistung, ein Kind zu bekommen, eine Familie zu gründen, ausreichend abgesichert ist, ohne dass es diese Abhängigkeit vom jeweiligen Partner braucht. – Vielen Dank. (Beifall bei JETZT.)

17.59

17.59.02


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Loacker, Kollegin­nen und Kollegen, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag betreffend „Halbe-Halbe bei Pensionen: Automatisches Pensionssplitting umsetzen“, 522/A(E), eine Frist bis zum 24. April 2019 zu setzen.

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite