Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung, 28. März 2019 / Seite 168

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erstreckt und sehr wenige Anreize enthält, um dieses Problem wirklich nachhaltig zu lösen. Das freiwillige Pensionssplitting ist derzeit so aufgebaut, dass es eine Person gibt, die einen Anspruch von bis zu 50 Prozent auf eine andere Person überträgt.

Was wir aber eigentlich brauchen, sind mehr Anreize und eine wirklich partnerschaftli­che Aufteilung. Deswegen ist das, was mein Kollege Loacker ausgeführt hat, ein ganz zentrales Element: Was wollen wir im Pensionssplitting? – Deswegen verstehe ich auch Ihre Argumentation nicht ganz, Frau Kollegin Heinisch-Hosek, denn ich glaube, dass ein progressives Familienbild genau diese Form von Splitting braucht.

Was kann man sich darunter vorstellen? – Für sieben Jahre ist es nicht so, dass der Mann etwas auf die Frau überträgt oder umgekehrt, sondern dass es ein gemeinsames Pensionskonto gibt (Zwischenruf bei der SPÖ), das heißt, dass beide tatsächlich ge­meinsam eine Erwerbstätigkeit haben, und der Anspruch, der sich daraus ergibt, zu exakt 50 Prozent dem einen und dem anderen zugutekommt.

Das heißt, am Ende des Tages ist sichergestellt, dass es im Vergleich zu heute eine deutliche Verbesserung gibt. Ganz zentral ist auch, dass es nicht dieses Opt-in gibt, sodass man nicht eine Person, meistens die Frau, in eine Bittstellersituation bringt und zugleich den Mann in eine Situation bringt, die für eine Beziehung nicht gut sein kann.

Die Freiwilligkeit, Frau Kollegin Heinisch-Hosek, hat die letzten Jahre über nicht funk­tioniert. Wenn wir etwas sehen, das nicht funktioniert, halte ich es nicht für besonders klug, es auf die gleiche Art weiterzubetreiben.

Was unser Ziel in der Familienpolitik und im Pensionssplitting sein soll, ist das Voran­stellen der Partnerschaftlichkeit. Wir haben das schon gesehen: ein gemeinsamer An­spruch, der über sieben Jahre erwirtschaftet wird und auch die Lebensrealitäten der Menschen abbildet. Das bedeutet nicht, den Anspruch an dem Partner aufzuhängen, sondern ganz konkret am Kind. Wenn also ein weiteres Kind in die Familie oder auch außerhalb der Familie geboren wird, ist es mit dem Pensionssplitting vereinbar. Wir haben vorhin in der Debatte gehört, dass es eine Form von Starre gibt, wenn man ein solches Pensionssplitting macht. Das ist nicht der Fall.

Gehen wir einen mutigen Schritt nach vorne! An die Regierungsfraktionen gerichtet: Geben Sie sich einen Ruck! Gehen Sie den Schritt in ein automatisiertes Pensions­splitting, eines mit Opt-out-Option, eines, das auf Partnerschaftlichkeit und nicht auf konservativen und traditionellen Familienbildern aufbaut, eines, das das Kind und die beiden Elternteile in den Mittelpunkt stellt! – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

17.54


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Hol­zinger-Vogtenhuber. – Bitte.


17.54.22

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (JETZT): Herr Präsident! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Ja, Frauen sind in unserer Gesellschaft auch im Jahr 2019 noch immer in vielen Bereichen be­nachteiligt. Das hat auch einen ganz bestimmten Grund: Sie sind diejenigen, die immer noch für die Familiengründung, für das Kinderbekommen zuständig sind. Da ist die Na­tur unerbittlich, da gibt es keine Ausnahmen, und das ist auch so zu akzeptieren. (Abg. Schimanek: Na, Gott sei Dank! Ich bin gerne Mutter, ich habe drei Kinder ...! – Zwi­schenrufe bei SPÖ und FPÖ.)

Der Rest aber liegt in unserer Verantwortung: dass eine Frau für einen Arbeitgeber un­attraktiver wird, weil Zeit – Zeit des Mutterschutzes, Zeit nach der Geburt – für die Ge­sundheit der Mutter und die des Kindes nötig ist, das ist ganz klar, und weil sie im Be­trieb fehlt. Alles, was darüber hinausgeht, liegt in der Hand der Politik, liegt in unserer


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