Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung, 28. März 2019 / Seite 207

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Begründung

Die bedingungslose Zustimmung von ÖVP und FPÖ zu CETA, dem Handelsabkom­men mit Kanada, hat bereits gezeigt, dass die schwarz-blaue Bundesregierung nicht bereit ist, sich den Interessen von großen Konzernen entgegenzustellen. Sogar die Wiederbelebung von TTIP strebt die Wirtschaftsministerin an.

Der nunmehrige Vizekanzler Strache erklärte noch am 20. September 2017: „Soge­nannte ‚unabhängige‘ Schiedsgerichte, vor denen Konzerne ganze Staaten verklagen können, sind in dieser Form nicht zu akzeptieren! Es ist völlig unklar, wer diese Urteile fällt und wem diese ‚Richter‘ verpflichtet sind. Wir aber wollen unseren österreichischen Rechtsstaat, der ein Pfeiler der Demokratie ist, schützen und bewahren. Daher darf ei­ne Entscheidung darüber nur mit Volksabstimmung erfolgen.“ (https://www.fpoe.at/artikel/
hc-strache-mehr-direkte-demokratie-und-selbstbestimmung-statt-ceta-und-ttip-diktate/).

Noch drei Tage vor der Wahl, am 12.10.2017, stimmte die FPÖ einem Antrag der SPÖ zu, der ein endgültiges Inkrafttreten von CETA verhindern wollte, so lange das Abkom­men Bestimmungen über Sonderklagerechte für Konzerne enthält. Die endgültige Ra­tifikation von CETA durch Österreich ist noch ausständig, da der Bundespräsident zu­nächst das Gutachten des Europäischen Gerichtshofes abwartet, ob CWETA tatsäch­lich mit dem Unionsrecht kompatibel ist.

Derzeit verhandelt die EU Kommission rund 20 weitere Handelsabkommen, darunter nach wie vor TTIP, das Abkommen mit den USA. Diese Verhandlungen befinden sich in unterschiedlichen Stadien. Viele dieser Abkommen enthalten Bestimmungen zum Konzernschutz. Jedes einzelne dieser Abkommen greift tief in die Regelungshoheit der Mitgliedstaaten ein. Selbst wenn Abkommen wie im Falle Japans oder Singapurs in ei­nen europäischen und einen mitgliedstaatlichen Teil aufgespalten werden, erfüllt die Bundesregierung ohne Zögern die Wünsche großer Konzerne.

Die Gefahr von Sonderklagerechten für Konzerne bleibt evident: solche Klagerechte ermöglichen es großen Konzernen, Druck auf einzelne Staaten aufzubauen. Erst vor Kurzem wurde Österreich erneut von einem Julius Meinl zuzuordnendem Konzern vor einem solchen Konzerngericht verklagt. Bereits die erste Klage kostete die österreichi­schen SteuerzahlerInnen über fünf Mio. Euro. ArbeitnehmerInnen oder andere gesell­schaftliche Gruppen haben keine solchen Möglichkeiten, was dem Grundsatz der Gleich­heit vor dem Gesetz widerspricht.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirt­schaftsstandort, wird aufgefordert, keine Abkommen zu unterzeichnen oder solchen im Rat der EU zuzustimmen, wenn diese Sonderklagerechte für Konzerne enthalten.“

*****


Präsidentin Doris Bures: Beide Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß einge­bracht und stehen mit in Verhandlung.

Herr Abgeordneter Dr. Eugen Bösch ist nun zu Wort gemeldet. – Bitte.


19.52.17

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesmi­nisterin! Meine Damen und Herren! Dieses EU-Arbeitsprogramm in Bezug auf die


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