Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung, 28. März 2019 / Seite 206

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Verwaltungs- und Strafverfahren lückenlos sichergestellt werden, indem die nationalen Behörden in den Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit verpflichtet werden.

Bei der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping ist noch einiges zu tun. Die Euro­päische Union hat aus diesem Grund – ohne die Unterstützung der österreichischen Bundesregierung – kürzlich eine Europäische Arbeitsagentur beschlossen. Dies ist ein erster wichtiger Schritt, um den massiven Problemen im Zusammenhang mit Entsen­dungen wirksam zu begegnen. Denn die Mitgliedstaaten allein stoßen wie oben darge­stellt an administrative Grenzen, die auch die vorbildlichste rechtliche Regelung (vgl. das Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz) ins Leere laufen lassen.

Umso bizarrer ist es, dass die schwarz-blaue Bundesregierung diesen sinnvollen Vor­schlag der EU-Kommission zuerst pro forma ablehnte, dann verzögerte und erst durch massiven Druck der Oppositionsparteien, der Sozialpartner und des Kommissionsprä­sidenten reagierte und dieses Dossier überhaupt begann zu verhandeln. Beschlossen wurde es nun ohne die Stimme der österreichischen Bundesregierung.

Das Ergebnis hätte aus Sicht der Sozialdemokratie– vor allem was die Schlagkräftig­keit und die Durchsetzbarkeit angeht, besser sein können, aber es ist ein erster wich­tiger Schritt. Letztendlich wurde die Einbindung der Sozialpartner gestärkt und der Kampf gegen Briefkastenfirmen in die Aufgabe der Agentur integriert – auch dies ge­schah ohne die Zustimmung der österreichischen Bundesregierung, die dagegen stimm­te und dies mit „überschießenden Bestimmungen“ argumentierte. (vgl. Die Presse, am 20.2.2019)

Während für Konzerne günstige Regelungen im Schnelldurchgang beschlossen wer­den, müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Preis dafür zahlen. Die Bun­desregierung muss im Sinne Österreichs handeln. Die Privilegien der Konzerne dürfen nicht fortwährend über die Rechte und Anliegen der BürgerInnen, insbesondere der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gestellt werden. Dies muss sich ändern.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres werden aufgefordert

- sicherzustellen, dass Lohn- und Sozialdumping europaweit bekämpft wird, um ein faires und soziales Europa zu schaffen;

- im Sinne Österreichs zu handeln und sich aktiv dafür einzusetzen, dass der Sitz der Europäischen Arbeitsagentur in Österreich sein wird.

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Robert Laimer,

Genossinnen und Genossen

betreffend Nein zu Sonderklagerechten für Konzerne - Mitbestimmung des Parlaments sichern

eingebracht in der 68. Sitzung des Nationalrates im Zuge der Debatte Top 5 Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Bericht der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres über das EU-Arbeitsprogramm 2019 (III-251/524 d.B.)

 


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